Sitzung: 07.12.2020 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0505/2020
Rf Neumann
erläutert den von Herrn C. Zühlke für die SPD-Fraktion gestellten Antrag.
Die Gremien des
Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) haben sich in letzter Zeit in öffentlichen
Sitzungen u.a. intensiv mit denVerkehrsgegebenenheiten und -abläufen im städtischen
Bereich befasst. Dabei ist festzustellen, dass die Ausweisung der Stadtinsel
als 30 km/h-Zone seit vielen Jahren funktioniert. Hinzugekommen sind nach und
nach weitere Bereiche, z.B. im Bereich der Neuen Straße. Der jüngste – seit
etwa einem Jahr – 30 km/h-Zone-Bereich wird von der Herzog-August-Straße, dem
Kaarßer Weg und dem Dr.-Helmut-Meyer-Weg begrenzt. Geschwindigkeitsbegrenzungen
auf 30 km/h gelten auch für den Grünen Weg, die Bauernstraße und den
Sarensecker Weg. Zudem wurden die Fortschreibung des Rieselwegs als
Fahrradstraße vom Fachausschuss empfohlen.
Dies
vorausgeschickt erscheint es sinnvoll, zur weiteren Imageprägung der Stadt
Hitzacker (Elbe) als Kneipp-Kurort das gesamte städtische Gebiet – mit
Ausnahmen – als 30 km/h-Zone auszuweisen. Diese Ausnahmen sollten sein die
Einfalls- und Durchfahrtsstraßen Lüneburger Straße, Elbuferstraße, Dannenberger
Straße und Teile der Drawehnertorstraße und der Gelderländer Straße. Diese
Maßnahme dient dem Schutz von Fußgängern – vor allem Kindern, von
Bewegungseingeschränkten, z.B. Menschen mit Rollatoren – und Radfahrern und
verbessert die CO²-Bilanz in unserer Stadt.
Die SPD beantragt:
Das gesamte
städtische Gebiet – außer den oben benannten Straßen – wird als 30 km/h-Zone
ausgewiesen. Bei allen Überlegungen sind Erfordernisse in den Dörfern und
Ortslagen mit einzubeziehen.
Herr Hesebeck weist
in diesem Zusammenhang auf den Verkehrsentwicklungsplan hin, in dem dieser
Antrag auch mitberücksichtigt werden soll. Allerdings können auch Maßnahmen
hieraus bereits im Vorwege durchaus vollzogen werden.
Rf Zühlke weist
darauf hin, dass fast im gesamten Bereich der Stadt Hitzacker bereits eine 30
km/h-Zone ausgewiesen ist.
Stellv. Bgm’in
Wiehler merkt an, dass sie kein Problem mit dem vorgeschriebenen Tempo 30 km/h
hat, jedoch mit der 30 km/h-Zone. Diese schreibt dann auch eine rechts vor
links-Regelung vor, die nicht überall sinnvoll erscheint.
Stellv. Bgm
Schneeberg ist der Ansicht, dass hier bereits zu sehr ins Detail gegangen wird.
Er hält eine 30 km/h-Regelung auch für sinnvoll, aber welche Maßnahme
verbleiben dann noch für den geplanten Verkehrsentwicklungsplan, wenn vorher
bereits Regelungen erarbeitet und festgeschrieben werden.
Bgm Mertins schlägt
vor, den Antrag der SPD zu beschließen.
Zur Geschäftsordnung
merkt StD Meyer an, dass eigentlich lt. VA-Empfehlung geplant war, die
Anregungen in den Verkehrsentwicklungsplan mit einzubinden.
Bgm Mertins schlägt
danach vor, den Antrag zur Kenntnis zu nehmen und die Anregungen in den
Verkehrsentwicklungsplan mit aufzunehmen.
Es entsteht eine
kurze Diskussion.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst daraufhin den
Stellv. Bgm
Schneeberg verlässt die Sitzung um 20.32 Uhr.
Rh Walter verlässt
die Sitzung um 20.32 Uhr.
Beschluss:
Der Antrag der SPD Fraktion wird gemäß Empfehlung des Verwaltungsausschusses in die weiteren Planungen für den Verkehrsentwicklungsplan mit aufgenommen.