Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt. Die stark zugenommenen Nachfragen an Bauland machen sich auch in dem zur Gemeinde gehörenden Baugebiet „Lenzen Nord“ bemerkbar:

Jüngst wurden die Baugrundstücke mit den Nummern 3 und 5 veräußert. Für das einzig noch verbleibende Baugrundstück mit der Nummer 6 liegt bereits ebenfalls eine Reservierung vor.

 

Um weitere Flächen für Wohnbebauungen zu schaffen, wird beabsichtigt, ein neues Wohngebiet auszuweisen. Dieses könnte, wie in der Vorlage 30/0466/2020 dargestellt, südlich der Langen Straße entstehen. Im besagten Bereich verfügt die Gemeinde bereits über zwei Flächen.

Der Eigentümer des Flurstückes 106/1 der Flur 4 in der Gemarkung Karwitz, welches unmittelbar an die beiden gemeindeeigenen Flächen grenzt – in der Anlage I zur Vorlage horizontal liniert dargestellt, hat sich bereit erklärt, seine Fläche mit dem Flurstück 19/2 der Flur 3 in der Gemarkung Karwitz – in der Anlage II zur Vorlage vertikal liniert dargestellt- zu tauschen.

 

Laut Aussage des Kämmerers sei ein Tausch der Flächen möglich. Zu beachten sei jedoch die auf dem Flurstück 19/2 der Flur 3 in der Gemarkung Karwitz ausgewiesene Kompensationsfläche. Diese müsse erhalten bleiben. Hierauf müsse hingewiesen werden, ggf. bedürfe es eines Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages.

 

Nach Vortrag und kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 


Beschluss:

Für die Ausweisung eines neuen Wohngebietes wird nachfolgender Tauschvertrag geschlossen:

Der Grundstückseigentümer des Flurstückes 106/1 der Flur 4 in der Gemarkung Karwitz überträgt die Fläche an die Gemeinde Karwitz. Im Gegenzug überträgt die Gemeinde Karwitz das Flurstück 19/2 der Flur 3 in der Gemarkung Karwitz an den gegenwärtigen Grundstückseigentümer des Flurstückes 106/1.

Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt die Gemeinde.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich auf einem Teil des Flurstückes 19/2 Kompensationsmaßnahmen für den Bebauungsplan Lenzen-Nord befinden, die erhalten bleiben müssen. Hierüber wird gegebenenfalls ein städterbaulicher Vertrag geschlossen.