Sitzung: 08.12.2020 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0500/2020
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt. Die stark zugenommenen Nachfragen an Bauland machen sich auch
in dem zur Gemeinde gehörenden Baugebiet „Lenzen Nord“ bemerkbar:
Jüngst wurden die
Baugrundstücke mit den Nummern 3 und 5 veräußert. Für das einzig noch verbleibende
Baugrundstück mit der Nummer 6 liegt bereits ebenfalls eine Reservierung vor.
Um weitere Flächen
für Wohnbebauungen zu schaffen, wird beabsichtigt, ein neues Wohngebiet
auszuweisen. Dieses könnte, wie in der Vorlage 30/0466/2020 dargestellt, südlich
der Langen Straße entstehen. Im besagten Bereich verfügt die Gemeinde bereits
über zwei Flächen.
Der Eigentümer des
Flurstückes 106/1 der Flur 4 in der Gemarkung Karwitz, welches unmittelbar an
die beiden gemeindeeigenen Flächen grenzt – in der Anlage I zur Vorlage
horizontal liniert dargestellt, hat sich bereit erklärt, seine Fläche mit dem
Flurstück 19/2 der Flur 3 in der Gemarkung Karwitz – in der Anlage II zur
Vorlage vertikal liniert dargestellt- zu tauschen.
Laut Aussage des
Kämmerers sei ein Tausch der Flächen möglich. Zu beachten sei jedoch die auf
dem Flurstück 19/2 der Flur 3 in der Gemarkung Karwitz ausgewiesene
Kompensationsfläche. Diese müsse erhalten bleiben. Hierauf müsse hingewiesen
werden, ggf. bedürfe es eines Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages.
Nach Vortrag und
kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Für die Ausweisung
eines neuen Wohngebietes wird nachfolgender Tauschvertrag geschlossen:
Der
Grundstückseigentümer des Flurstückes 106/1 der Flur 4 in der Gemarkung Karwitz
überträgt die Fläche an die Gemeinde Karwitz. Im Gegenzug überträgt die
Gemeinde Karwitz das Flurstück 19/2 der Flur 3 in der Gemarkung Karwitz an den
gegenwärtigen Grundstückseigentümer des Flurstückes 106/1.
Die mit dem Vertrag
verbundenen Kosten trägt die Gemeinde.
Es wird darauf
hingewiesen, dass sich auf einem Teil des Flurstückes 19/2
Kompensationsmaßnahmen für den Bebauungsplan Lenzen-Nord befinden, die erhalten
bleiben müssen. Hierüber wird gegebenenfalls ein städterbaulicher Vertrag
geschlossen.