Bgm Harms verlässt den Sitzungstisch und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Stellv. Bgm Dreyer übernimmt den Vorsitz.

Herr Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt. Der Jahresabschluss 2019 wurde im Oktober 2020 geprüft. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

 

·              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,

Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Fehler wurden nicht festgestellt.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2019 im ordentlichen Ergebnis ein Defizit von -19.381,77 € und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 20.860,36 € erzielt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses wird in Höhe von 19.381,77 € zur Deckung des Defizites des ordentlichen Ergebnisses 2019 und in Höhe von 1.478,59 € zur anteiligen Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet. Eine Zuführung in die Ergebnisrücklage findet mithin nicht statt.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 

 

 

Bgm Harms nimmt wieder an der Sitzung teil und übernimmt den Vorsitz.

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2019 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.