Sitzung: 08.12.2020 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 20/0471/2020
Bgm
Harms verlässt den Sitzungstisch und nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Stellv.
Bgm Dreyer übernimmt den Vorsitz.
Herr
Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt. Der Jahresabschluss 2019 wurde im
Oktober 2020 geprüft. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters
entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) nicht festgestellt. Es
bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
· der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach
den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind
und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellt.
Fehler
wurden nicht festgestellt.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2019 im ordentlichen Ergebnis ein Defizit von -19.381,77 €
und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 20.860,36 € erzielt. Der
Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses wird in Höhe von 19.381,77 € zur
Deckung des Defizites des ordentlichen Ergebnisses 2019 und in Höhe von
1.478,59 € zur anteiligen Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet.
Eine Zuführung in die Ergebnisrücklage findet mithin nicht statt.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Karwitz den
Bgm Harms nimmt
wieder an der Sitzung teil und übernimmt den Vorsitz.
Beschluss:
Der Rat
beschließt den Jahresabschluss 2019 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem
Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.