Sitzung: 08.12.2020 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0466/2020
Bgm Harms erläutert den
Sachverhalt. Die Gemeinde Karwitz verfügt über keine gemeindeeigenen Flächen
für Wohnbebauung mehr. Von insgesamt noch bebaubaren 19 Grundstücken stehen 11
nicht zum Verkauf (Gartennutzung oder landwirtschaftliche Nutzung der Eigentümer)
und für weitere 5 liegt bereits eine Baugenehmigung vor.
Somit verbleiben laut
Baulandkataster für die Gemeinde Karwitz noch 3 Grundstücke, die zum Kauf und
zur Bebauung zur Verfügung stehen.
Das letzte Baugebiet Lenzen
Nord, rechtskräftig seit 2003 mit 19 Baugrundstücken ist zuletzt vor allem in
den letzten zwei Jahren stark nachgefragt worden.
Perspektivisch soll daher
ein neues Wohngebiet ausgewiesen werden.
Südlich der Langen Straße
in Nausen stehen geeignete Flächen teilweise im Eigentum der Gemeinde (siehe
Anlage I zur Vorlage). Die Fläche ist rot markiert. Derzeit wird die Fläche
landwirtschaftlich genutzt.
Es könnten bis zu 20
Bauplätze mit Grundstücksgrößen von 800-1500 m² bei einer Grundflächenzahl von
0,4 entstehen. Ausgewiesen werden sollte ein Allgemeines Wohngebiet. Hinzu
kommen Straßenverkehrsflächen und Ausgleichsmaßnahmen, außerdem sollte ein
Mehrzweckplatz/Spielplatz vorgesehen werden.
Es ist auch denkbar, das
Gebiet in zwei Bauabschnitten zu beplanen und/oder zu verwirklichen. Mögliche
Gliederungsvarianten liegen der Vorlage als Anlage II bei. Diese sind lediglich
zur Visualisierung beigefügt. Ein städtebaulicher Entwurf wird erst vom
Planungsbüro erstellt, sobald das Verfahren begonnen worden ist.
Es ist geplant, die Anwendung
des § 13b BauGB zu verlängert. Bei einer Verlängerung könnte der Bebauungsplan
im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, d.h. ohne Umweltprüfung und
Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung.
Sollte die Anwendung nicht
verlängert werden, muss der Bebauungsplan im Normalverfahren aufgestellt
werden, d.h. mit Umweltprüfung und
Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung.
Eine Artenschutzprüfung
würde bei beiden Verfahren durchgeführt werden.
Die Fläche liegt zum Teil
im Landschaftsschutzgebiet DAN 26 „Elbhöhen-Drawehn“. Im Rahmen der Vorabfrage
zur Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes wurde diese Fläche bereits an
den Landkreis gemeldet.
Anträge zur Entlassung aus
dem Landschaftsschutzgebiet, die sich auf konkrete Vorhaben beziehen, sind aber
unabhängig davon weiterhin möglich und würden auch unabhängig vom Verfahren zur
Neuabgrenzung geprüft werden. Auf Grundlage der Bebauungsplanentwürfe sollte
daher ein Antrag auf Entlassung gestellt werden.
Die Fläche ist im
Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Bei Anwendung
des beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB wäre eine Berichtigung ohne
Verfahren zulässig. Bei Aufstellung des Bebauungsplanes im Normalverfahren muss
der Flächennutzungsplan geändert werden, sodass zukünftig im Flächennutzungsplan
Wohnbaufläche dargestellt wird.
Es herrscht Einigkeit darüber, die Planung mit 17 Bauplätzen fortzuführen und nicht mit 20 Bauplätzen.
Rh Steinhauer merkt an, dass die Bauplätze größer angeboten werden können.
Rh Mützel hält diese Planung auch günstiger für die Müllentsorgung.
Rh Schaper-Biemann schlägt vor, den Bauplatz 1 evtl. als Mehrzweckplatz einzuplanen, da er als Eckgrundstück sehr unattraktiv ist
Bgm Harms fasst zusammen, dass die Bauplätze 15, 16 und 17 etwas länger geplant werden können und so geplant werden sollte, dass keine Sackgasse entsteht. Die Straße könnte dann beim Grundstück 6 angelegt werden.
Rh Mützel erkundigt sich, ob für die Entsorgung von Abwasser ein Schilfbeet für alle geplant ist.
Bgm Harms teilt mit, dass die Anlegung eines Schilfbeetes zu prüfen ist.
Nach Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Der Beschluss zu
a) – d) erfolgt einstimmig.
a) Der Rat der Gemeinde Karwitz leitet das
Aufstellungsverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Wohnbauflächen
„Lokau“ in Nausen ein.
b) Der Rat der Gemeinde Karwitz beantragt beim
Landkreis Lüchow-Danneberg als untere Naturschutzbehörde die Entlassung aus dem
Landschaftsschutzgebiet DAN 26 „Elbhöhen-Drawehn“ für den Geltungsbereich des
geplanten Wohnbaugebietes
c) Der Rat der Gemeinde Karwitz beantragt bei
der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Geltungsbereich des geplanten Wohnbaugebietes.
d) Die Planung „Lokau“ in Nausen soll mit 17
Wohnbauflächen fortgeführt werden.