Sitzung: 11.11.2020 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Rh Weiss erfragt den
Sachstand zur E-Ladestation.
Anmerkung der Verwaltung:
Am 13. Juli 2020 wurde ein
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Vorgaben der Förderrichtlinie
„Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des Bundesministeriums
für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) gestellt. Die Förderrichtlinie
hat das Ziel, ein flächen-deckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches
Netz an Ladeinfrastruktur zu initiieren, so dass der Nutzer eines E-Fahrzeuges
überall in Deutschland schnell und unkompliziert nachladen kann, um die
Nutzerbedürfnisse zu erfüllen.
Die Förderrichtlinie dient
in erster Linie der Errichtung von Schnellladeinfrastruktur. Die Zuwendung
dient zunächst als Anschubfinanzierung. Gegenstand der Förderung ist die
Errichtung öffentlicher, zugänglicher Ladeinfrastruktur in Deutschland mit
einem oder mehreren Ladepunkten.
Neben der Errichtung von
Ladeinfrastruktur an einem neuen Standort kann bei Nachweis eines zusätzlichen
Mehrwertes auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung und die Ertüchtigung des
Netzanschlusses förderfähig sein. Der Antrag wurde nach den in den Ausschüssen
und im Verwaltungsausschuss geführten Diskussionen für den Parkplatz
Bohnenmarkt gestellt. Das Angebot der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH
umfasst die Herstellung des Netzanschlusses mit der Umspannung, die Aufstellung
und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur und die Ladesäule.
Insgesamt ist ein
Kostenvolumen von 60.980,42 € von der EVE errechnet worden. Der Anschluss an
das öffentliche Stromnetz sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten sind
inbegriffen. Mit dem Antrag muss der genaue Punkt des Standortes bekanntgegeben
werden. Danach richtet sich die mögliche Förderung. Bisher ist der Förderantrag
noch nicht beschieden. Die erste Förderrunde war überzeichnet. Er ist deshalb
in die zweite Förderrunde aufgenommen worden. Die Aussicht auf eine mögliche
Förderung ist gut. Sobald ein positiver Bescheid vorliegt, werden die
politischen Gremien benachrichtigt. Die Installation der Ladesäule wird mit dem
Eigenmittelanteil als investive Maßnahme im Haushalt der Stadt Hitzacker (Elbe)
für das Jahr 2021 verankert.