Rh Weiss erfragt den Sachstand zur E-Ladestation.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Am 13. Juli 2020 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Vorgaben der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) gestellt. Die Förderrichtlinie hat das Ziel, ein flächen-deckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur zu initiieren, so dass der Nutzer eines E-Fahrzeuges überall in Deutschland schnell und unkompliziert nachladen kann, um die Nutzerbedürfnisse zu erfüllen.

 

Die Förderrichtlinie dient in erster Linie der Errichtung von Schnellladeinfrastruktur. Die Zuwendung dient zunächst als Anschubfinanzierung. Gegenstand der Förderung ist die Errichtung öffentlicher, zugänglicher Ladeinfrastruktur in Deutschland mit einem oder mehreren Ladepunkten.

 

Neben der Errichtung von Ladeinfrastruktur an einem neuen Standort kann bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwertes auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung und die Ertüchtigung des Netzanschlusses förderfähig sein. Der Antrag wurde nach den in den Ausschüssen und im Verwaltungsausschuss geführten Diskussionen für den Parkplatz Bohnenmarkt gestellt. Das Angebot der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH umfasst die Herstellung des Netzanschlusses mit der Umspannung, die Aufstellung und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur und die Ladesäule.

 

Insgesamt ist ein Kostenvolumen von 60.980,42 € von der EVE errechnet worden. Der Anschluss an das öffentliche Stromnetz sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten sind inbegriffen. Mit dem Antrag muss der genaue Punkt des Standortes bekanntgegeben werden. Danach richtet sich die mögliche Förderung. Bisher ist der Förderantrag noch nicht beschieden. Die erste Förderrunde war überzeichnet. Er ist deshalb in die zweite Förderrunde aufgenommen worden. Die Aussicht auf eine mögliche Förderung ist gut. Sobald ein positiver Bescheid vorliegt, werden die politischen Gremien benachrichtigt. Die Installation der Ladesäule wird mit dem Eigenmittelanteil als investive Maßnahme im Haushalt der Stadt Hitzacker (Elbe) für das Jahr 2021 verankert.