Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Rh Jatzkowski nimmt ab TOP 7 (19.29 Uhr) an der Sitzung teil.

Bgm Mertins erläutert den Sachverhalt.

Ratsfrauen und Ratsherren sind gem. § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der ersten Sitzung förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder gem. § 43 NKomVG über Ihre Pflichten nach §§ 40-42 NKomVG zu belehren.

 

Bei der Stadt Hitzacker (Elbe) ist die Verpflichtung (§ 60 NKomVG) sowie die Pflichtenbelehrung (§ 43 NKomVG) von Ratsfrauen und Ratsherren gem. § 106 Abs. 1 S.1 Nr. 4 NKomVG Aufgabe des Stadtdirektors.

 

Die Verpflichtung und Pflichtenbelehrung sind aktenkundig zu machen.

StD Meyer verpflichtet den Rh Ronald Jatzkowski.

Sie hat folgenden Wortlaut:

 

„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Ronald Jatzkowski, Am Kranplatz 6, 29456 Hitzacker (Elbe) gem. § 60 NKomVG seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

Gem. § 43 NKomVG weise ich ihn darauf hin, die Amtsverschwiegenheit gem. § 40 NKmoVG zu wahren, das Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gem. § 42 NKomVG einzuhalten.“