Sitzung: 07.12.2020 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 40/0495/2020
Rh Jatzkowski nimmt ab TOP 7 (19.29 Uhr) an der Sitzung teil.
Bgm Mertins erläutert den Sachverhalt.
Ratsfrauen und
Ratsherren sind gem. § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
in der ersten Sitzung förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem
Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Ferner sind die Ratsmitglieder gem. § 43 NKomVG über Ihre Pflichten nach §§
40-42 NKomVG zu belehren.
Bei der Stadt
Hitzacker (Elbe) ist die Verpflichtung (§ 60 NKomVG) sowie die
Pflichtenbelehrung (§ 43 NKomVG) von Ratsfrauen und Ratsherren gem. § 106 Abs.
1 S.1 Nr. 4 NKomVG Aufgabe des Stadtdirektors.
Die Verpflichtung
und Pflichtenbelehrung sind aktenkundig zu machen.
StD Meyer
verpflichtet den Rh Ronald Jatzkowski.
Sie hat folgenden
Wortlaut:
„Hiermit verpflichte ich
Ratsherrn Ronald Jatzkowski, Am Kranplatz 6, 29456 Hitzacker (Elbe) gem. § 60
NKomVG seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen
und die Gesetze zu beachten.
Gem. § 43 NKomVG weise ich ihn
darauf hin, die Amtsverschwiegenheit gem. § 40 NKmoVG zu wahren, das
Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot
(Treuepflicht) gem. § 42 NKomVG einzuhalten.“