Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7, Enthaltungen: 5

Stellv. Bgm Schneeberg nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

StD Meyer erläutert den Sachverhalt. Aus dem sog. Vergleichsvertrag vom 07.04.2009 ist die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH verpflichtet, an den von der Stadt Hitzacker (Elbe) im Umfeld des Hafens in Abstimmung mit der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH zu schaffenden Einrichtungen mit einem Betrag in Höhe von 22.258,37 Euro zu beteiligen. Bisher sind 3 Projekte über diese Mittel finanziert worden. Ein Restbetrag in Höhe von 8.263,09 Euro steht noch zur Verfügung.

 

Nunmehr wird von der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH vorgeschlagen, eine Energie- und Wasseranschlusssäule am Fahrgastschiffsanlegen Wendebecken zu schaffen. Siehe voriliegenden Lageplan.

 

Die außerplanmäßigen Kosten können aus Einnahme von Grundstücksverkäufen finanziert werden.

 

Stellv. Laudel-Voigt merkt an, dass der vorliegende Hafenvertrag vorsieht, dass die Hafen GmbH sich an Maßnahmen beteiligt, die die Stadt Hitzacker vorschlägt. Es wurde ein Kostenvoranschlag vorgelegt, jedoch wird angezweifelt, dass die Stadt Hitzacker berechtigt ist, auf fremden Grund etwas zu erstellen. Sie würde gerne einen weiteren Vorschlag der Verwaltung vorgelegt bekommen.

Bgm Mertins merkt an, dass geplant ist, die Säule in einem hochwassergefährdeten Bereich zu erstellen. Dieses hält er nicht für sinnvoll.

Stellv. Bgm Wiehler ergänzt, dass ihrer Ansicht nach die Angelegenheit an den zuständigen Fachausschuss verwiesen werden sollte. Die direkte Behandlung im Verwaltungsausschuss hält sie nicht für zielführend.

 

Bgm Mertins verliest den Beschlussvorschlag.

 

 

Der Beschlussvorschlag wird mit 7 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

Stellv. Bgm Schneeberg nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

 

 


Beschluss:

 

a)       Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH schlägt vor, eine Energie- und Wasseranschlusssäule am Fahrgastschiffanleger-Wendebecken zu schaffen. Die Kosten hierfür betragen 14.429,55 € brutto.

Diese Kosten werden aus den Restmitteln des Vergleichsvertrages vom 07.04.2009 (8.263,09 €) sowie Eigenmittel der Stadt Hitzacker (Elbe) in Höhe von 6.166,46 € getragen.

b)      Es wird einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 6.166,46 € zugestimmt.