Sitzung: 07.12.2020 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7, Enthaltungen: 5
Vorlage: 31/0373/2020
Stellv. Bgm
Schneeberg nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
StD Meyer erläutert
den Sachverhalt. Aus dem sog. Vergleichsvertrag vom 07.04.2009 ist die Hafen
Hitzacker (Elbe) GmbH verpflichtet, an den von der Stadt Hitzacker (Elbe) im
Umfeld des Hafens in Abstimmung mit der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH zu
schaffenden Einrichtungen mit einem Betrag in Höhe von 22.258,37 Euro zu
beteiligen. Bisher sind 3 Projekte über diese Mittel finanziert worden. Ein
Restbetrag in Höhe von 8.263,09 Euro steht noch zur Verfügung.
Nunmehr wird von
der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH vorgeschlagen, eine Energie- und
Wasseranschlusssäule am Fahrgastschiffsanlegen Wendebecken zu schaffen. Siehe
voriliegenden Lageplan.
Die
außerplanmäßigen Kosten können aus Einnahme von Grundstücksverkäufen finanziert
werden.
Stellv.
Laudel-Voigt merkt an, dass der vorliegende Hafenvertrag vorsieht, dass die
Hafen GmbH sich an Maßnahmen beteiligt, die die Stadt Hitzacker vorschlägt. Es
wurde ein Kostenvoranschlag vorgelegt, jedoch wird angezweifelt, dass die Stadt
Hitzacker berechtigt ist, auf fremden Grund etwas zu erstellen. Sie würde gerne
einen weiteren Vorschlag der Verwaltung vorgelegt bekommen.
Bgm Mertins merkt
an, dass geplant ist, die Säule in einem hochwassergefährdeten Bereich zu
erstellen. Dieses hält er nicht für sinnvoll.
Stellv. Bgm Wiehler
ergänzt, dass ihrer Ansicht nach die Angelegenheit an den zuständigen
Fachausschuss verwiesen werden sollte. Die direkte Behandlung im
Verwaltungsausschuss hält sie nicht für zielführend.
Bgm Mertins
verliest den Beschlussvorschlag.
Der
Beschlussvorschlag wird mit 7 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Stellv. Bgm
Schneeberg nimmt wieder an der Sitzung teil.
Beschluss:
a) Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH schlägt vor, eine Energie- und Wasseranschlusssäule am Fahrgastschiffanleger-Wendebecken zu schaffen. Die Kosten hierfür betragen 14.429,55 € brutto.
Diese Kosten werden aus den Restmitteln des Vergleichsvertrages vom 07.04.2009 (8.263,09 €) sowie Eigenmittel der Stadt Hitzacker (Elbe) in Höhe von 6.166,46 € getragen.
b) Es wird einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 6.166,46 € zugestimmt.