Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Die Kaufinteressenten haben eine Kaufanfrage für das Grundstück 63/13, Flur 10, Gemarkung Hitzacker, gestellt. Dieses Grundstück hat eine Größe von 1.295 m². Die Kaufinteressenten sind die Eigentümer des Nachbargrundstückes und möchte die beiden Grundstücke wieder vereinen.

 

Im Jahre 2013 haben die Kaufinteressenten eine Teilfläche aus dem Grundstück 63/11, Flur 10, Gemarkung Hitzacker, erworben (Vorlage 31/245/2013 – VAH/IX/16). Das Grundstück hatte zum damaligen Zeitpunkt eine Gesamtgröße von 2.721 m². Durch Teilung dieses Grundstückes sind die Grundstücke 63/12 und 63/13 hervorgegangen. Die Kosten für die Teilung sind von den Kaufinteressenten getragen worden.

Die Kaufinteressenten haben das Grundstück 63/12 erworben und sich in Jahr 2016 ein Vorkaufsrecht auf das Grundstück 63/13 einräumen lassen (Vorlage 31/0778/2016). Nunmehr beabsichtigen diese, das restliche Grundstück zu kaufen.

 

Ob und wann eine Bebauung erfolgen soll kann zum jetzigen Zeitpunkt von den Kaufinteressenten nicht abgesehen werden. In einem Vorgespräch mit der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass in den Kaufvertrag eine Bauverpflichtung mit aufgenommen wird. Diese Bauverpflichtung möchten die Kaufinteressenten jedoch nicht im Vertrag mit aufgenommen haben, da diese seinerzeit das Grundstück 63/12 ohne Bauverpflichtung gekauft haben und die Grundstücke vormals ein Grundstück gewesen sind. Darüber hinaus sind in dem Baugebiet 5 Grundstücke verkauft worden, die auch nur mit einem Haus bebaut werden.

 

In der Vergangenheit gab es Kaufinteressenten für das Grundstück, jedoch ist es zum Abschluss eines Kaufvertrages nicht gekommen.

 

Nach Vortrag durch Herrn Hesebeck fasst der Rat der Stadt Hitzacker den

 


Beschluss:

Das Grundstück der Flur 10, Flurstück 63/13, der Gemarkung Hitzacker, wird zu einem Verkaufspreis von 35,-- Euro/m² an die Kaufinteressenten verkauft. Bei einer Gesamtgröße von 1.295 m² liegt der Verkaufspreis bei insgesamt 45.325,00 Euro. Das Grundstück wird mit dem Grundstück 63/12 verschmolzen und braucht nicht bebaut zu werden.

Die Kosten des Vertrages sind von den Kaufinteressenten zu tragen.