Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.

Bereits im Mai 2018 hat ein Anlieger bei der Samtgemeindeverwaltung ein Kaufangebot für Teilflächen in der Gemarkung Hitzacker, Flur 10, Flurstücke 61/21 ((jetzt Flurstück 61/57) und 61/23 für eine Fläche von insgesamt 2.500 m² abgegeben. Es wurde ein Kaufpreis von 1,80 €/m² angeboten.

 

Die Angelegenheit wurde sodann den politischen Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) zwecks Vorberatung resp. Entscheidung wie folgt vorgelegt:

 

  • Vorlage 31/0235/2018:
    Vorberatung im BPSUH/X/12 am 13.09.2018
    à Vertagung

 

  • Vorlage 31/0235/2018/1:
    Vorberatung im BPSUH/X/15 am 12.12.2018

 

Die geänderte Beschlussempfehlung lautete:

 

Die Stadt Hitzacker (Elbe) soll das Verkaufsinteresse gegenüber den Anliegern bekunden und die Anlieger dahingehend informieren, dass nur zusammenhängende Flächen verkauft werden. Sollte es unter den Anliegern zu keiner Einigung kommen, werden die Flächen nicht verkauft. Es soll in diesem Zuge darauf hingewiesen werden, dass der Pflanzstreifen ebenfalls übertragbar ist, wenn die festgeschriebenen Aufgaben aus dem Bebauungsplan übernommen werden.

Der Mindestpreis beträgt 4,00 € pro m².

 

Im Rahmen der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hitzacker (Elbe) (VAH/X/25) am 28.01.2019 wurde kein Beschluss gefasst, da der Interessent sein Kaufinteresse zurückgezogen hat.

 

Die Wegeparzelle 61/23 ist im Bebauungsplan (B-Plan) als Fußweg festgesetzt. Laut Aussage des verantwortlichen Fachdienstes sollte diese nicht veräußert werden, da dann die Erschließung der anliegenden Grundstücke nicht gesichert ist.

In den vorangegangenen Sitzungen wurde erläutert, dass das Flurstück 61/57 im B-Plan als Wald- resp. Biotopschutzgebiet festgelegt wurde. Dieses lässt keine Nutzung zu. Hier ist lediglich eine Begehung zulässig.

 

(Weitere) Einzelheiten können aus den entsprechenden Protokollen der oben genannten Sitzungen entnommen werden.

 

Der Anlieger hat nunmehr ein neues Kaufangebot für die in Rede stehenden Teilflächen, welche beide das Flurstück 61/57 betreffen, abgegeben. Dieser ist nunmehr bereit, den Mindestbetrag von 4,00 €/m² zu zahlen. Die an die eingezeichneten Teilflächen angrenzenden Grundstücke (Flurstücke 61/24 und 61/51) befinden sich im Eigentum des Interessenten. Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten sind vom Käufer zu tragen.

 

Der BPSUH vom 23.09.2020 und der Verwaltungsausschuss vom 12.10.2020 hat geändert empfohlen. Hiernach soll das Grundstück nicht an den Interessenten verkauft werden, sondern ihm lediglich ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden.

 

Nach Vortrag durch Herrn Hesebeck fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) gemäß den Empfehlungen des BPSUH vom 23.09.2020 und des Verwaltungsausschusses vom 12.10.2020 den

 

 

 

Der Beschluss zu a) und b) erfolgt jeweils einstimmig.

 


Beschluss:

a)    Das Flurstück 61/23, Flur 10, Gemarkung Hitzacker (Fußweg mit einer Fläche von 82 m²) wird nicht verkauft.

b)    Die im beiliegenden Lageplan eingezeichneten Teilflächen des Flurstückes 61/57, Flur 10, Gemarkung Hitzacker werden nicht an den Interessenten. Dem Interessenten wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt.