StD Meyer verlässt den Sitzungstisch.

Herr Kern erläutert den Sachverhalt. Der Jahresabschluss 2019 wurde am 23.04.2020 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 23.06.2020 erstellt.  Zu den Prüfungsfeststellungen ist die Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

5 Abschließende Prüfungsbescheinigung

5.1 Vermögens-, Ertrags-, Finanzlage

Die Stadt weist einen positiven Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Cash Flow) von rd. 91.000 €, liquide Mittel von rd. 716.000 € sowie in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss von rd. 307.000 € aus und hat dabei Fehlbeträge aus Vorjahren von rd. 556.000 € abzudecken. Der Verschuldungsgrad bleibt bei etwa 4,2 % und die Eigenkapitalsquote steigt leicht auf 94,8 %. Eine Bürgschaft wird in Höhe von fas 538.000 € ausgewiesen.

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als noch leicht angespannt zu bezeichnen.

 

5.2 Bestätigung

Der Verlauf, die Chancen und die Risiken der Haushaltsentwicklung wurden verwaltungsseitig dargestellt. Besondere Risiken, die zu außergewöhnlichen Belastungen in den folgenden Haushaltsjahren führen könnten, sind daneben nicht erkennbar.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit dieser Bericht keine Einschränkungen enthält, wird gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG bestätigt, dass

  • Der Haushaltsplan eingehalten wurde,
  • die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Nach Vortrag durch Herrn Kern fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) den

 

 

 

 

 


Beschluss:

a)       Der Jahresabschluss 2019 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 41.414,87 Euro wird zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet. Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 41.107,39 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen,