Sitzung: 07.12.2020 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 2/0254/2020
StD Meyer verlässt
den Sitzungstisch.
Herr Kern erläutert
den Sachverhalt. Der Jahresabschluss 2019 wurde am 23.04.2020 endgültig
aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle
Lüchow, hat den Prüfbericht am 23.06.2020 erstellt. Zu den Prüfungsfeststellungen ist die
Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
5 Abschließende
Prüfungsbescheinigung
5.1 Vermögens-,
Ertrags-, Finanzlage
Die Stadt weist
einen positiven Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Cash
Flow) von rd. 91.000 €, liquide Mittel von rd. 716.000 € sowie in der
Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss von rd. 307.000 € aus und hat dabei
Fehlbeträge aus Vorjahren von rd. 556.000 € abzudecken. Der Verschuldungsgrad
bleibt bei etwa 4,2 % und die Eigenkapitalsquote steigt leicht auf 94,8 %. Eine
Bürgschaft wird in Höhe von fas 538.000 € ausgewiesen.
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als noch leicht angespannt zu bezeichnen.
5.2 Bestätigung
Der Verlauf, die
Chancen und die Risiken der Haushaltsentwicklung wurden verwaltungsseitig
dargestellt. Besondere Risiken, die zu außergewöhnlichen Belastungen in den
folgenden Haushaltsjahren führen könnten, sind daneben nicht erkennbar.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit dieser
Bericht keine Einschränkungen enthält, wird gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG
bestätigt, dass
- Der
Haushaltsplan eingehalten wurde,
- die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen
des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen
und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und
der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellt.
Nach Vortrag durch
Herrn Kern fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) den
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2019 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2019 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 41.414,87 Euro wird zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
verwendet. Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 41.107,39
Euro wird in das Folgejahr vorgetragen,