Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Herr Kern trägt den Sachverhalt vor. Nach § 128 Abs. 5 Satz 4 NKomVG sind Aufgabenträger unter beherrschenden Einfluss der Kommune mit der Kernverwaltung zu konsolidieren. Die Stadt Hitzacker (Elbe) verfügt durch die 75%ige Beteiligung an der VERDO Hitzacker (Elbe) Tourismusbetriebsgesellschaft mbH über einen solchen Aufgabenträger, so dass ein konsolidierter Gesamtabschluss aufzustellen ist.

Nähere Einzelheiten sind beiliegenden Unterlagen zu entnahmen.

 

Der Gesamtabschluss wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 03.07.2020 geprüft. Es wurde festgestellt, dass der Abschluss den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und es keine Beanstandungen gibt, die einer Beschlussfassung entgegenstehen.

Eine Stellungnahme des Stadtdirektors ist daher nicht erforderlich.

 

Nach Vortrag durch Herrn Kern fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) den

 

 


Beschluss:

Der konsolidierte Gesamtabschluss zum 31.12.2018 wird beschlossen.