Sitzung: 07.12.2020 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 2/0253/2020
Herr Kern trägt den
Sachverhalt vor. Nach § 128 Abs. 5 Satz 4 NKomVG sind Aufgabenträger unter
beherrschenden Einfluss der Kommune mit der Kernverwaltung zu konsolidieren.
Die Stadt Hitzacker (Elbe) verfügt durch die 75%ige Beteiligung an der VERDO Hitzacker
(Elbe) Tourismusbetriebsgesellschaft mbH über einen solchen Aufgabenträger, so
dass ein konsolidierter Gesamtabschluss aufzustellen ist.
Nähere Einzelheiten
sind beiliegenden Unterlagen zu entnahmen.
Der Gesamtabschluss wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 03.07.2020 geprüft.
Es wurde festgestellt, dass der Abschluss den gesetzlichen Bestimmungen
entspricht und es keine Beanstandungen gibt, die einer Beschlussfassung
entgegenstehen.
Eine Stellungnahme
des Stadtdirektors ist daher nicht erforderlich.
Nach Vortrag durch
Herrn Kern fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) den
Beschluss:
Der konsolidierte
Gesamtabschluss zum 31.12.2018 wird beschlossen.