Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

Der Bund und die Länder haben einen Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten aufgelegt, um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Dabei liegt der Fokus auf Sportstätten in Gebieten, die in das Städtebauförderprogramm des Bundes und Landes aufgenommen sind oder werden sollen bzw. die in Städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm liegen.

Mit Hilfe von Investitionen in Sportstätten sollen die Zuwendungsempfänger in die Lage versetzt werden, sinnvolle Maßnahmen zur Sanierung oder dem weiteren Ausbau der Sportstätten trotz der Krise umzusetzen. Es muss aufgezeigt werden, dass ohne diese Förderung die Gefahr besteht, das wirtschaftliche und grundsätzliche notwendige Maßnahmen verzögert oder gar nicht durchgeführt werden. Durch das genannte Förderprogramm soll zudem die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur gestärkt werden.


Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 28.09.2020 beschlossen, das Gebiet der Städtebaulichen Vorbereitenden Untersuchung für die Innenstadt von Dannenberg (Elbe) zu erweitern und den Bereich des Sportzentrums Dannenberg in das Untersuchungsgebiet aufzunehmen.

 

In der Sitzung des Rates ist aufgezeigt worden, welche Maßnahmen geplant sind.

 

1.       Erneuerung der Laufbahn auf dem Sportplatz

2.       Erneuerung der Tribüne in der Sporthalle

3.       Neugestaltung der Außensportflächen am Schulzentrum mit dem Bau einer Tennisanlage.

 

Damit die zuvor beschriebenen Maßnahmen schnell auf den Weg gebracht werden und damit wichtige Impulse kurzfristig gesetzt werden können, ist ein Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm zu stellen. Der nächste Antragsstichtag ist der 2. Januar 2021. Die Anmeldung der Maßnahme muss bis zu diesem Tag beim Amt für Regionale Landesentwicklung in Lüneburg vorliegen.

 

Nach einem Gespräch mit Vertretern des Amtes für Regionale Landesentwicklung sind die zuvor genannten Maßnahmen grundsätzlich förderfähig. Eine wesentliche Voraussetzung, die Vorlage einer Städtebaulichen Vorbereitenden Untersuchung für den Bereich der Sportstätten, ist ebenfalls erfüllt.

 

Eine Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Maßnahmen der Integrierten Städtebaulichen Entwicklungsplanung entsprechen.

 

Nach den Zuwendungsbestimmungen sind folgende Ziele einzuhalten:

  • Die Herstellung gleichwertigen Lebensverhältnissen
  • Die Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen
  • Die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung.

 

Nach der Richtlinie muss der Antrag zur Förderung von der Stadt Dannenberg (Elbe) gestellt werden. In diesem Antrag ist die Schlüssigkeit und kurzfristige Umsetzbarkeit des geplanten Vorhabens sowie die Effizienz des Mitteleinsatzes nachzuweisen. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Sie beträgt bis zu 90 % der durch Einnahmen nicht gedeckten zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Anmeldung für die Maßnahmen der Sportstättenförderung beim Amt für Regionale Landesentwicklung muss

 

  • die Beschreibung der Objekte, insbesondere Lage, Nutzung, Auslastung durch Belegungspläne, Missstände
  • Erklärungen zu den Eigentumsverhältnissen
  • Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept oder eine vergleichbare Städtebauliche Vorbereitende Untersuchung

 

enthalten.

 

In den vergangenen Wochen haben umfangreiche Gespräche mit Vertretern des Landkreises
Lüchow-Dannenberg stattgefunden, des Weiteren ist der Vorstand des MTV Dannenberg e.V. einbezogen worden.

 

  • Derzeit ermittelt das Gebäudemanagement des Landkreises Lüchow-Dannenberg die entstehenden Kosten, sowohl für

-          die Sanierung der Tribüne als auch für

-          die Erneuerung der Laufbahn auf dem Sportplatz.

 

  • Der MTV Dannenberg e.V. ist der Ansprechpartner für den Bau der Tennisanlage. Nach dem Kreistagbeschluss vom 29.06.2020 ist ein Erdbaurechtvertrag auf einem Teilgrundstück des Sportplatzes im Schulzentrum Dannenberg geschlossen.

 

Für eine mögliche Förderung hat der Vereinssport Priorität.

Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt die Kostenermittlung noch nicht endgültig vor.
Die Verwaltung bittet daher die Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe) um Ermächtigung, die Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm des Landes „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ Programmjahr 2021 vorzunehmen.

Die Frage nach der Beurteilung der Maßnahme durch den MTV wird positiv beantwortet. Vertreter des MTV sind zugegen und bejahen dies.

 

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dannenberg ermächtigt die Verwaltung, die Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm des Landes „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ vorzunehmen und damit dem Programmaufruf für das Programmjahr 2021 zu folgen.