Sitzung: 02.12.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 04/0489/2020
Sachverhalt:
Ursula Fallapp erläutert:
Der Bund und die Länder haben einen
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten aufgelegt, um die negativen
Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Dabei liegt der Fokus auf
Sportstätten in Gebieten, die in das Städtebauförderprogramm des Bundes und
Landes aufgenommen sind oder werden sollen bzw. die in Städtebaulichen
Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in ein
Städtebauförderprogramm liegen.
Mit Hilfe von Investitionen in Sportstätten sollen die Zuwendungsempfänger in
die Lage versetzt werden, sinnvolle Maßnahmen zur Sanierung oder dem weiteren
Ausbau der Sportstätten trotz der Krise umzusetzen. Es muss aufgezeigt werden,
dass ohne diese Förderung die Gefahr besteht, das wirtschaftliche und
grundsätzliche notwendige Maßnahmen verzögert oder gar nicht durchgeführt
werden. Durch das genannte Förderprogramm soll zudem die Zukunftsfähigkeit der
kommunalen Infrastruktur gestärkt werden.
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 28.09.2020 beschlossen, das Gebiet
der Städtebaulichen Vorbereitenden Untersuchung für die Innenstadt von
Dannenberg (Elbe) zu erweitern und den Bereich des Sportzentrums Dannenberg in
das Untersuchungsgebiet aufzunehmen.
In der Sitzung des Rates ist aufgezeigt
worden, welche Maßnahmen geplant sind.
1. Erneuerung
der Laufbahn auf dem Sportplatz
2. Erneuerung
der Tribüne in der Sporthalle
3. Neugestaltung
der Außensportflächen am Schulzentrum mit dem Bau einer Tennisanlage.
Damit die zuvor beschriebenen Maßnahmen
schnell auf den Weg gebracht werden und damit wichtige Impulse kurzfristig
gesetzt werden können, ist ein Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm zu
stellen. Der nächste Antragsstichtag ist der 2. Januar 2021. Die Anmeldung der
Maßnahme muss bis zu diesem Tag beim Amt für Regionale Landesentwicklung in Lüneburg
vorliegen.
Nach einem Gespräch mit Vertretern des
Amtes für Regionale Landesentwicklung sind die zuvor genannten Maßnahmen
grundsätzlich förderfähig. Eine wesentliche Voraussetzung, die Vorlage einer
Städtebaulichen Vorbereitenden Untersuchung für den Bereich der Sportstätten,
ist ebenfalls erfüllt.
Eine Förderung kann in Anspruch genommen
werden, wenn die Maßnahmen der Integrierten Städtebaulichen Entwicklungsplanung
entsprechen.
Nach den Zuwendungsbestimmungen sind
folgende Ziele einzuhalten:
- Die Herstellung gleichwertigen
Lebensverhältnissen
- Die Schaffung von Orten zur Stärkung des
gesellschaftlichen Zusammenhaltes und der sozialen Integration aller
Bevölkerungsgruppen
- Die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung.
Nach der Richtlinie muss der Antrag zur
Förderung von der Stadt Dannenberg (Elbe) gestellt werden. In diesem Antrag ist
die Schlüssigkeit und kurzfristige Umsetzbarkeit des geplanten Vorhabens sowie
die Effizienz des Mitteleinsatzes nachzuweisen. Die Zuwendung wird als nicht
rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung
gewährt. Sie beträgt bis zu 90 % der durch Einnahmen nicht gedeckten
zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Anmeldung für die Maßnahmen der Sportstättenförderung beim Amt für
Regionale Landesentwicklung muss
- die Beschreibung der Objekte, insbesondere
Lage, Nutzung, Auslastung durch Belegungspläne, Missstände
- Erklärungen zu den Eigentumsverhältnissen
- Integriertes Städtebauliches
Entwicklungskonzept oder eine vergleichbare Städtebauliche Vorbereitende
Untersuchung
enthalten.
In den vergangenen Wochen haben
umfangreiche Gespräche mit Vertretern des Landkreises
Lüchow-Dannenberg stattgefunden, des Weiteren ist der Vorstand des MTV
Dannenberg e.V. einbezogen worden.
- Derzeit ermittelt das Gebäudemanagement des
Landkreises Lüchow-Dannenberg die entstehenden Kosten, sowohl für
-
die Sanierung der Tribüne als auch für
-
die Erneuerung der Laufbahn auf dem Sportplatz.
- Der MTV Dannenberg e.V. ist der
Ansprechpartner für den Bau der Tennisanlage. Nach dem Kreistagbeschluss
vom 29.06.2020 ist ein Erdbaurechtvertrag auf einem Teilgrundstück des
Sportplatzes im Schulzentrum Dannenberg geschlossen.
Für eine mögliche Förderung hat der
Vereinssport Priorität.
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt die Kostenermittlung noch nicht
endgültig vor.
Die Verwaltung bittet daher die Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe) um
Ermächtigung, die Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm des Landes
„Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ Programmjahr 2021 vorzunehmen.
Die Frage nach der Beurteilung der Maßnahme durch den MTV wird positiv
beantwortet. Vertreter des MTV sind zugegen und bejahen dies.
Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Soziales folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Dannenberg ermächtigt die Verwaltung, die Anmeldung zur Aufnahme in das
Förderprogramm des Landes „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“
vorzunehmen und damit dem Programmaufruf für das Programmjahr 2021 zu folgen.