Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat im Niedersächsischen Ministerialblatt eine neue Richtlinie zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (Richtlinie Mehrgenerationen) veröffentlicht, die zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist und bis zum 31.12.2024 gilt.

 

Nach dieser Richtlinie werden für die Mehrgenerationenhäuser Personal- und Sachausgaben gefördert. Die Förderhöhe ist dabei abhängig von der Einrichtung. Vorrangig unterstützt werden Mehrgenerationenhäuser, die nach dem Bundesprogramm gefördert werden und eine Kofinanzierung durch das Land erhalten.

 

Das Mehrgenerationenhaus in Dannenberg besteht seit 2003. Es erhält die Förderung nach dem Bundesprogramm und eine Kofinanzierung durch das Land, um den Betrieb sicherstellen zu können. Voraussetzung für die Landes- und Bundesförderung ist eine Kofinanzierung in Höhe von 10.000,00 €, die von der Kommune, in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt, zugesagt werden muss. Die Kofinanzierung muss als rückzahlbare Zuwendung erfolgen und in Form einer Festbetragsfinanzierung festgesetzt sein.

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) und die Samtgemeinde Elbtalaue haben diese Kofinanzierung in der Vergangenheit für die zu zahlende Miete übernommen. Sowohl die Stadt Dannenberg (Elbe) als auch die Samtgemeinde Elbtalaue stellten in der Vergangenheit einen Betrag von 491,66 € zur Verfügung.

 

Die Zusage der Zuwendung ist von den Städtischen Gremien lediglich bis zum 31.12.2020 erfolgt. Der Antrag auf Förderung für das Jahr 2021 ist bereits in Vorbereitung. Üblicherweise erfolgt die Zusage bis Ende des Vorjahres. Der Förderantrag aus dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus muss durch eine amtliche Zusage der Kofinanzierung der Kommune bestätigt werden.

 

Die Verwaltung bittet die Stadt Dannenberg (Elbe), dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Ein Beschluss der Samtgemeinde Elbtalaue für die Kofinanzierung liegt bereits vor.

 

Rh Behning betont die Wichtigkeit des Mehrgenerationenhauses in der Stadt Dannenberg (Elbe).

 

Rh Brüggemann bittet um Aussage, ob hinsichtlich der Kofinanzierung von der Kommune ein Mindestbetrag erwartet wird. Ursula Fallapp beziffert diesen mit 10.000,00 €.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgenden


Beschluss:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) unterstützt den Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Dannenberg (Elbe) durch eine monatliche Mietkostenerstattung in Höhe von 491,66 €. Die Zusage der Kofinanzierung gilt bis zum 31.12.2024.