Sitzung: 02.12.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 04/0409/2020
Sachverhalt:
Ursula Fallapp
erläutert:
Das
Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
hat im Niedersächsischen Ministerialblatt eine neue Richtlinie zur Förderung
von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des
nachbarschaftlichen Zusammenlebens (Richtlinie Mehrgenerationen)
veröffentlicht, die zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist und bis zum 31.12.2024
gilt.
Nach dieser
Richtlinie werden für die Mehrgenerationenhäuser Personal- und Sachausgaben
gefördert. Die Förderhöhe ist dabei abhängig von der Einrichtung. Vorrangig
unterstützt werden Mehrgenerationenhäuser, die nach dem Bundesprogramm
gefördert werden und eine Kofinanzierung durch das Land erhalten.
Das
Mehrgenerationenhaus in Dannenberg besteht seit 2003. Es erhält die Förderung
nach dem Bundesprogramm und eine Kofinanzierung durch das Land, um den Betrieb
sicherstellen zu können. Voraussetzung für die Landes- und Bundesförderung ist
eine Kofinanzierung in Höhe von 10.000,00 €, die von der Kommune, in der das
Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt, zugesagt werden muss. Die
Kofinanzierung muss als rückzahlbare Zuwendung erfolgen und in Form einer
Festbetragsfinanzierung festgesetzt sein.
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) und die Samtgemeinde Elbtalaue haben diese Kofinanzierung in
der Vergangenheit für die zu zahlende Miete übernommen. Sowohl die Stadt
Dannenberg (Elbe) als auch die Samtgemeinde Elbtalaue stellten in der
Vergangenheit einen Betrag von 491,66 € zur Verfügung.
Die Zusage der
Zuwendung ist von den Städtischen Gremien lediglich bis zum 31.12.2020 erfolgt.
Der Antrag auf Förderung für das Jahr 2021 ist bereits in Vorbereitung.
Üblicherweise erfolgt die Zusage bis Ende des Vorjahres. Der Förderantrag aus
dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus muss durch eine amtliche Zusage der
Kofinanzierung der Kommune bestätigt werden.
Die Verwaltung
bittet die Stadt Dannenberg (Elbe), dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Ein
Beschluss der Samtgemeinde Elbtalaue für die Kofinanzierung liegt bereits vor.
Rh Behning betont
die Wichtigkeit des Mehrgenerationenhauses in der Stadt Dannenberg (Elbe).
Rh Brüggemann
bittet um Aussage, ob hinsichtlich der Kofinanzierung von der Kommune ein
Mindestbetrag erwartet wird. Ursula Fallapp beziffert diesen mit 10.000,00 €.
Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgenden
Beschluss:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) unterstützt den Betrieb des Mehrgenerationenhauses in
Dannenberg (Elbe) durch eine monatliche Mietkostenerstattung in Höhe von 491,66
€. Die Zusage der Kofinanzierung gilt bis zum 31.12.2024.