Stellv. Bgm K. Schulz gibt zur Kenntnis, dass ein Anlieger des Grundstückes für das geplante Ärztehaus an ihn herangetreten ist und sich danach erkundigt hat, ob die Möglichkeit besteht, von diesem Grundstück einen etwa 10 breiten Streifen an ihn abzutreten, damit er eine Zuwegung für sein dahinter liegendes Grundstück bauen kann. Dieses wird befürwortet.