Bgm Schulz gibt zur Kenntnis, dass er gemeinsam mit dem Eigentümer eines Grundstückes in der „Gartenstraße“ und evtl. der Sachbearbeiterin des Bauamtes die zuständige Sachbearbeiterin beim Landkreis wegen der vorliegenden Ablehnung aufsuchen möchte, um die Angelegenheit zu klären.