Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Siehe Niederschrift der Stadtratssitzung vom 28.09.2020.

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vom Stadtrat in den Fachausschuss zurückverwiesen.

 

Es gibt bereits ein mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmtes Konzept für den Einbau von Querungshilfen, allerdings wäre die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu erneuern.

 

Rh Dr. Praetsch erläutert den Antrag der Bürgerliste und beantragt, baldmöglichst 4 bis 5 Querungshilfen mit dem mit der Denkmalpflege abgestimmten Pflaster herzustellen.

 

Rh Herzog weist darauf hin, dass die Behindertenbeauftragte Frau König alle Fraktionen angeschrieben und um Beteiligung gebeten hat. Für ihn ist jedes glatte Pflaster ein Fortschritt und das vorhandene Straßenpflaster hinsichtlich der Vorgaben zur Barrierefreiheit diskriminierend. Es weist weiter darauf hin, dass keine Informationen über Kosten vorliegen und die Breite der Querungen festzulegen ist und beantragt, den TOP zu vertagen und eine Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten durchzuführen.

 

Herr Hesebeck trägt vor, dass für eine 5,00m breite Querung Kosten von ca. 3.000 € anzusetzen sind.

 

AV Siemke schlägt vor, Haushaltsmittel für 4 Querungen in einer Breite von 10m vorzusehen und die Entscheidung bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen und vor der nächsten Sitzung einen Ortstermin unter Beteiligung der Behindertenbeauftragen durchzuführen.

 

Nach kurzer Beratung insbesondere über die erforderliche Breite der Querungen empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Im Haushalt 2021 sind Haushaltsmittel für 4 Querungen in einer Breite von 10m vorzusehen.

Die Entscheidung über den Einbau von Querungshilfen wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Vor der nächsten Sitzung wird ein Ortstermin unter Beteiligung der Behindertenbeauftragen durchgeführt.