Sitzung: 26.11.2020 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Ohne Empfehlung
Vorlage: 30/0472/2020
Es liegt ein Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I
beigefügt.
Zu dem Antrag nimmt
die Verwaltung wie folgt Stellung:
- die
Einrichtung eines kombinierten Geh-/ Radweges linksseitig von der
Einmündung Kolberger Allee bis zur Abzweigung in die B 248 könnte aufgrund
der örtlichen Gegebenheiten (Breite, Beschaffenheit etc.)
genehmigungsfähig sein.
- Die
Einrichtung eines „Fahrradstreifens“ zur Nutzung in beide Richtungen an
der linken Seite der Lüchower Straße, beginnend von der Abzweigung der B
248 bis zur Einmündung der „Hermann-Löns-Straße“ ist nach rechtlicher
Beurteilung der Verwaltung nicht genehmigungsfähig. Diese Beurteilung
basiert auf den nachfolgend aufgeführten Punkten:
- Ein Fahrradstreifen im Zweirichtungsverkehr
ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine Fahrbahnbreite (ohne Hinzurechnung
der Gosse) von min. 2,50 m vorhanden ist. Im angedachten Bereich beträgt die Breite
lediglich 2,00 m. (gem. den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Stand
2010 (aktueller Stand).
- Des Weiteren muss der Streifen durch eine
mindestens 75 cm breite Trennfläche von der Fahrfläche des KFZ-Verkehrs
getrennt werden. Wobei nach Aussage der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises
Lüchow-Dannenberg auch ein Trennstreifen nicht in jedem Fall für eine
Genehmigungsfähigkeit ausreichend ist. Die Klassifizierung der Straße sowie das
Verkehrsaufkommen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
- Auch ist der angedachte Bereich durch eine
Bushaltestelle unterbrochen. Die Möglichkeit einer Führung des Streifens um die
Haltestelle herum wird seitens der Verwaltung nicht gesehen.
- Da es sich um eine Bundesstraße handelt,
setzt die Umsetzung einer solchen Maßnahme die Zustimmung des
Straßenbaulastträgers, in diesem Fall ist dies die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Lüneburg, voraus.
Rh Block erläutert den
Antrag und weist darauf hin, dass zwischen der Hermann-Löns-Straße und der Innenstadt
insbesondere auch gehandicapte Menschen verkehren und keine sichere Querung der
B 191 vorhanden sind.
Rh Herzog weist auf die
geplante Fußgängerampel an der Einmündung B191/B248 hin und die damit geplante
sichere Querung der B 191.
Er hat die Straße heute mit
dem Fahrrad abgefahren und sieht folgende Probleme: Die vorhandenen
Gehwegbreiten von ca. 1,80m und besonders von nur 1,50m – 1,60m auf der
Jeetzelbrücke sind als Geh-Radweg zu schmal, insbesondere auch bei Nutzung
durch gehandicapte Menschen und die Querung der Einmündung der Kolberger Allee
ist wegen der zurückgesetzten Furt und der dortigen Bordsteinabsenkungen
problematisch.
AV Siemke hält die
Gehwegbreite auf der Jeetzelbrücke für viel zu schmal für eine kombinierte
Gehweg- und Fahrradnutzung und er weist darauf hin, dass das Geländer der
Jeetzelbrücke für eine Fahrradnutzung zu niedrig ist und mindestens 1,30m hoch
sein müsste.
Nach der anschließenden
Beratung zieht Rh Block den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück
und der Ausschluss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wann die geplante
Fußgängerampel an der Einmündung B191/B248 schnellstens umgesetzt werden kann
und mit welchen Kosten zu rechnen ist.