Beschluss: Ohne Empfehlung

Es liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Zu dem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

  1. die Einrichtung eines kombinierten Geh-/ Radweges linksseitig von der Einmündung Kolberger Allee bis zur Abzweigung in die B 248 könnte aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Breite, Beschaffenheit etc.) genehmigungsfähig sein.
  2. Die Einrichtung eines „Fahrradstreifens“ zur Nutzung in beide Richtungen an der linken Seite der Lüchower Straße, beginnend von der Abzweigung der B 248 bis zur Einmündung der „Hermann-Löns-Straße“ ist nach rechtlicher Beurteilung der Verwaltung nicht genehmigungsfähig. Diese Beurteilung basiert auf den nachfolgend aufgeführten Punkten:

-       Ein Fahrradstreifen im Zweirichtungsverkehr ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine Fahrbahnbreite (ohne Hinzurechnung der Gosse) von min. 2,50 m vorhanden ist. Im angedachten Bereich beträgt die Breite lediglich 2,00 m. (gem. den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Stand 2010 (aktueller Stand).

-       Des Weiteren muss der Streifen durch eine mindestens 75 cm breite Trennfläche von der Fahrfläche des KFZ-Verkehrs getrennt werden. Wobei nach Aussage der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg auch ein Trennstreifen nicht in jedem Fall für eine Genehmigungsfähigkeit ausreichend ist. Die Klassifizierung der Straße sowie das Verkehrsaufkommen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

-       Auch ist der angedachte Bereich durch eine Bushaltestelle unterbrochen. Die Möglichkeit einer Führung des Streifens um die Haltestelle herum wird seitens der Verwaltung nicht gesehen.

-       Da es sich um eine Bundesstraße handelt, setzt die Umsetzung einer solchen Maßnahme die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, in diesem Fall ist dies die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Lüneburg, voraus.   

 

Rh Block erläutert den Antrag und weist darauf hin, dass zwischen der Hermann-Löns-Straße und der Innenstadt insbesondere auch gehandicapte Menschen verkehren und keine sichere Querung der B 191 vorhanden sind.

 

Rh Herzog weist auf die geplante Fußgängerampel an der Einmündung B191/B248 hin und die damit geplante sichere Querung der B 191.

Er hat die Straße heute mit dem Fahrrad abgefahren und sieht folgende Probleme: Die vorhandenen Gehwegbreiten von ca. 1,80m und besonders von nur 1,50m – 1,60m auf der Jeetzelbrücke sind als Geh-Radweg zu schmal, insbesondere auch bei Nutzung durch gehandicapte Menschen und die Querung der Einmündung der Kolberger Allee ist wegen der zurückgesetzten Furt und der dortigen Bordsteinabsenkungen problematisch.

 

AV Siemke hält die Gehwegbreite auf der Jeetzelbrücke für viel zu schmal für eine kombinierte Gehweg- und Fahrradnutzung und er weist darauf hin, dass das Geländer der Jeetzelbrücke für eine Fahrradnutzung zu niedrig ist und mindestens 1,30m hoch sein müsste.

 

Nach der anschließenden Beratung zieht Rh Block den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück und der Ausschluss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wann die geplante Fußgängerampel an der Einmündung B191/B248 schnellstens umgesetzt werden kann und mit welchen Kosten zu rechnen ist.