Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

In der Vergangenheit wurde häufig die Frage gestellt, ob es die Möglichkeit von „Baumbestattungen“ auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Elbtalaue gibt. Diese gab es bisher nicht. Mit der Satzungsänderung soll das jedoch in Zukunft möglich sein. 

In dem neuen §15 der Friedhofsordnung wird die Bestattungsart „Baumgrabstelle für Urnen“ aufgenommen. Zunächst besteht diese Möglichkeit nur auf dem Friedhof in Lüggau. In Abstimmung mit der Friedhofsgärtnerin wurden drei Bäume bestimmt, um die zukünftig eine Urnenbeisetzung möglich sein soll.

Durch die Neuaufnahme des §15 in die Friedhofsordnung, haben sich die nachfolgenden §§ jeweils um eine Ziffer nach hinten verschoben. Die §§ 9, 10, 13 und 17 wurden durch die neue Bestattungsart entsprechend ergänzt.

Rh Ringel beantragt gemäß der Vorlage abzustimmen.

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofswesen der Samtgemeinde Elbtalaue -Friedhofsordnung- wird beschlossen.