Sitzung: 19.11.2020 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 08/0459/2020
Sachverhalt:
In der
Vergangenheit wurde häufig die Frage gestellt, ob es die Möglichkeit von
„Baumbestattungen“ auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Elbtalaue gibt. Diese
gab es bisher nicht. Mit der Satzungsänderung soll das jedoch in Zukunft
möglich sein.
In dem neuen §15
der Friedhofsordnung wird die Bestattungsart „Baumgrabstelle für Urnen“
aufgenommen. Zunächst besteht diese Möglichkeit nur auf dem Friedhof in Lüggau.
In Abstimmung mit der Friedhofsgärtnerin wurden drei Bäume bestimmt, um die
zukünftig eine Urnenbeisetzung möglich sein soll.
Durch die
Neuaufnahme des §15 in die Friedhofsordnung, haben sich die nachfolgenden §§
jeweils um eine Ziffer nach hinten verschoben. Die §§ 9, 10, 13 und 17 wurden
durch die neue Bestattungsart entsprechend ergänzt.
Rh Ringel beantragt
gemäß der Vorlage abzustimmen.
Ohne weitere
Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden
Beschluss:
Die 4. Satzung zur
Änderung der Satzung über das Friedhofswesen der Samtgemeinde Elbtalaue
-Friedhofsordnung- wird beschlossen.