Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Ab dem 01.01.2021 besteht die Möglichkeit, auf dem Friedhof der Samtgemeinde Elbtalaue in Lüggau, Urnen in Baumgrabstellen für Urnen zu bestatten. Der §3 -Grabstättengebühren- ist daher um diese Grabstättengebühr zu ergänzen.

Rh Ringel beantragt gemäß der Vorlage abzustimmen.

Ohne weiter Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue -Friedhofsgebührensatzung- wird beschlossen.