Sitzung: 19.11.2020 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 08/0458/2020
Sachverhalt:
Ab dem 01.01.2021
besteht die Möglichkeit, auf dem Friedhof der Samtgemeinde Elbtalaue in Lüggau,
Urnen in Baumgrabstellen für Urnen zu bestatten. Der §3 -Grabstättengebühren-
ist daher um diese Grabstättengebühr zu ergänzen.
Rh Ringel beantragt
gemäß der Vorlage abzustimmen.
Ohne weiter
Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden
Beschluss:
Die 6. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der
Samtgemeinde Elbtalaue -Friedhofsgebührensatzung- wird beschlossen.