Sitzung: 08.12.2020 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 40/0454/2020
Für die
Organisation und Durchführung der Gemeindewahl am 12.09.2021 ist das Wahlgebiet
gem. § 7 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in Wahlbereiche
einzuteilen. Die Anzahl der zu bildenden Wahlbereiche richtet sich nach der
Zahl der zu wählenden Abgeordneten (Ratsfrauen und Ratsherren).
Regelungen bzgl.
der Anzahl der zu wählenden Abgeordneten werden in § 46 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) getroffen. Die Anzahl der wählenden
Abgeordneten hängt demnach von der Einwohnerzahl ab.
Unter
Berücksichtigung der nach § 177 Abs. 2 NKomVG maßgeblichen Einwohnerzahl von
727 (LSN, Stichtag 30.06.2020) besteht der neu zu wählende Rat aus 9
Abgeordneten (8 Abgeordnete gem. § 46 Abs. 1 S. 1 NKomVG, ein weiterer
Abgeordneter gem. § 46 Abs. 1 S. 2 NKomVG).
Gem. § 7 Abs. 2
NKWG bilden Wahlgebiete, in denen bis zu 33 Abgeordnete zu wählen sind, einen
Wahlbereich.
Das Wahlgebiet der
Gemeinde Karwitz bildet somit für die Gemeindewahl am 12.09.2021 kraft Gesetzes
einen Wahlbereich.
Der Rat der Gemeinde
Karwitz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.