Sitzung: 08.12.2020 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 40/0437/2020
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt. Die Niedersächsische Landeswahlleiterin hat mit Schnellbrief
KW 2021/1 mitgeteilt, dass die Niedersächsische Landesregierung am 20.10.2020
die Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen und allgemeinen
Direktwahlen 2021 beschlossen und damit festgelegt hat, dass die allgemeinen
Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12.09.2021 stattfinden. Besagte Verordnung
soll in Kürze im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet
werden und damit in Kraft treten.
Gem. § 7 Abs. 1
Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) haben die Kommunen nach Bestimmung
des Wahltags, den Namen und die Dienstanschrift der Wahlleitung (und der
stellv. Wahlleitung) öffentlich bekannt zu machen.
Gem. § 9 Abs. 1 S.
1 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist in
Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde grundsätzlich die/ der Bürgermeister/ -in
bzw. die/ der Gemeindedirektor oder die/ der Stadtdirektor/-in
Gemeindewahlleitung. Stellv. Gemeindewahlleitung ist jeweils die/ der
Vertreter/-in im Amt.
Gem. § 9 Abs. 4
NKWG dürfen Wahlbewerber/-innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht
gleichzeitig Gemeindewahlleitung bzw. stellv. Gemeindewahlleitung sein.
Die Vertretung (der
Rat) kann daher gem. § 9 Abs. 3 Nr. 3 NKWO u. a. Beschäftigte der Samtgemeinde
zur Gemeindewahlleitung und stellv. Gemeindewahlleitung berufen. Beschäftigte
können auch dann berufen werden, wenn sie nicht im Wahlgebiet wohnen.
Dem Rat wird
unabhängig von der Einschlägigkeit der Regelungen des § 9 Abs. 4 NKWG
vorgeschlagen, von seinem Recht nach § 9 Abs. 3 Nr. 3 NKWO Gebrauch zu machen
und:
a) den
Sachbearbeiter für wahlrechtliche Angelegenheiten der Samtgemeinde Elbtalaue,
Herrn Daniel Schwarzer, für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl
am 12.09.2021 sowie die sich daran anschließende Wahlperiode XI (2021- 2026)
zum Gemeindewahlleiter zu berufen.
b) den
Leiter des Fachbereichs 1- Zentrale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue, Herrn
Matthias Rhode, für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl am
12.09.2021 sowie die sich daran anschließende Wahlperiode XI (2021- 2026) zum
stellv. Gemeindewahlleiter zu berufen.
Die Aufgaben der
Gemeindewahlleitung sind überaus umfangreich, zeitintensiv und erfordern
tiefgehende
Kenntnisse im
Kommunalverfassungs- und Kommunalwahlrecht.
So hat die
Gemeindewahlleitung als unabhängiges Wahlorgan zahlreiche Aufgaben vor und nach
der Wahl
zu erfüllen. Dazu gehören u.
a.:
- Bildung des Wahlausschusses sowie die Vorbereitung und Leitung
dessen Sitzungen (§ 10 NKWG, §§ 8, 9, 66 NKWO)
- Geschäftsführung für den Wahlausschuss
- Erlass der Wahlbekanntmachung (§ 16 NKWG)
- Entgegennahme der Wahlvorschläge (§ 21 NKWG)
- Bekanntmachung der Wahlvorschläge (§ 38 NKWG)
- Vorprüfung der Wahlvorschläge und Mängelbeseitigung (§ 27 NKWG, §
36 NKWO)
- Beschaffung der Stimmzettel (§ 39 Abs. 7 NKWG)
- Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses (§ 63 Abs. 7 NKWO)
- Bekanntmachung des Wahlergebnisses (§ 39 NKWG)
- Benachrichtigung der gewählten Personen über ihre Wahl (§ 40 Abs. 1
S. 1 NKWG)
- Mitwirkung bei etwaigen Wahlprüfungen
- Mitwirkung bei Feststellungen von Sitzverlusten, Sitznachfolgen das
Ausscheiden von Ersatzpersonen
Die zur Berufung vorgeschlagenen Beschäftigten der Samtgemeinde verfügen
über die erforderlichen Fachkenntnisse, die die Ausübung des Amtes der
Gemeindewahlleitung und stellv. Gemeindewahlleitung erfordern.
Gemäß Vorlage fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
a) Der
Sachbearbeiter für wahlrechtliche Angelegenheiten der Samtgemeinde Elbtalaue,
Herr Daniel Schwarzer, wird für die Vorbereitung und Durchführung der
Kommunalwahl am 12.09.2021 sowie die sich daran anschließende Wahlperiode XI
(2021- 2026) zum Gemeindewahlleiter berufen.
b) Der Leiter des
Fachbereichs 1- Zentrale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue, Herr Matthias
Rhode, wird für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl am
12.09.2021 sowie die sich daran anschließende Wahlperiode XI (2021- 2026) zum
stellv. Gemeindewahlleiter berufen.