Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2

Der Antrag der SOLI-Fraktion ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Rh Herzog erläutert den Antrag. Auf Landkreisebene haben kürzlich zwei Informationsveranstaltungen zum Thema 5G-Technik stattgefunden. Dabei ist deutlich geworden, dass, auch von Seiten der Wissenschaft, sehr wenig über die Auswirkungen bekannt ist. Die Referenten haben die schädliche Wirkung der Strahlung und die Auswirkungen auf Grundrecht im Umgang mit Daten als problematisch eingestuft und ein Moratorium angemahnt, weil die Folgen bisher nicht genügend erforscht und nicht in eine Gesetzgebung eingearbeitet sind. Nach Aussagen der Referenten stehen über die gemeindliche Bauleitplanung erhebliche Möglichkeiten zur Verfügung. Ziel des Antrages soll die Erarbeitung eines Mobilfunkkonzeptes sein, dass notwendige Mindestabstände von Sendeanlagen zu Wohnbereichen und maximale elektromagnetische Strahlung an Wohnhäusern berücksichtigt. Er weist darauf hin, dass für die Ausstattung von Schulen alternative Techniken mit wesentlich geringeren Strahlenwerten zur Verfügung stehen. Er weist weiter auf den geringen vorhandenen Sachverstand hin und darauf, dass heute Mitglieder der Mobilfunkkritischen Arbeitskreises Wendland aus dem Samtgemeindebereich im Zuschauerraum sind, die mit ihrem Sachverstand in die Beratung eingezogen werden sollten.

 

Herr Hesebeck erläutert, dass der Bund nach Artikel 87 Grundgesetz verpflichtet ist, auch für Mobilfunk ausreichende Dienstleistungen sicherzustellen. Mobilfunkanlagen müssen die Emmissionswerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) einhalten. Neubauten oder Erweiterungen müssen stets vor Inbetriebnahme die Einhaltung der gültigen Grenzwerte durch eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur gemäß den §§ 4 ff der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) bescheinigt werden.

Genehmigungsbehörde für Bauordnungsrecht und Naturschutzrecht ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg. Gemeinden und Städte sind an Baugenehmigungsverfahren im Hinblick auf eine planungsrechtliche Beurteilung zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch aufgefordert. Bei Vorhaben im Außenbereich ist regelmäßig davon auszugehen, dass keine Gründe für ein planungsrechtlich zu versagendes Einvernehmen bestehen. Auch im Innenbereich von Ortslagen (beplanter und unbeplanter Innenbereich) sind nur in seltenen Fällen Gründe für ein Versagen des gemeindlichen Einvernehmens anzuführen. Werden bei Bauvorhaben die planungsrechtlichen Vorgaben eingehalten ist ein Versagen des gemeindlichen Einvernehmens rechtswidrig und muss von den Baugenehmigungsbehörden oder Gerichten ersetzt werden.

In der gemeindlichen Bauleitplanung können keine Grenzwerte geregelt werde. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung kann es möglich sein, Vorranggebiete für die Errichtung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich darzustellen. Dies hätte zur Folge, dass Mobilfunkanlagen nur innerhalb dieser Vorranggebiete errichtet werden dürften und somit außerhalb dieser Gebiete Mobilfunkanlagen im Außenbereich nicht errichtet werden könnten. Die Festlegung solcher Vorranggebiete müsste aber im gesamten Flächennutzungsplangebiet ausreichende Empfangsqualitäten gewährleisten.

 

 

Rh Siebolds erklärt, dass ihm bei Ansicht der Kreistagssitzung auf Youtupe deutlich geworden ist, dass Sachverstand vor Ort fehlt und es wichtig ist den Sachverstand der örtlichen Mobilfunkinitiative zu nutzen, um der kommunalen Verantwortung gerecht zu werden.

 

AV Schulz unterbricht die Sitzung um 18:25 Uhr.

 

Frau Mörseburg-Baumhauer vom Mobilfunkkritischen Arbeitskreis Wendland stellt sich vor und erläutert, dass der Arbeitskreis sich seit zwei Jahren in die Thematik eingearbeitet hat und parteipolitisch unabhängig ist. Die Mobilfunkthematik ist sehr komplex und die Zuständigkeiten sind kompliziert. Der Arbeitskreis beurteilt die Entwicklung als besorgniserregend, z.B. wenn Mobilfunkstandorte wie in Tießau zu dicht an Ortsränder geplant werden. Der Arbeitskreis bietet an, sein Fachwissen zur Verfügung stellen und mit den politischen Gremien und Verwaltungen zusammen zu arbeiten.

 

Herr Baumhauer stellt sich vor und erläutert, dass er als Nachrichtentechniker in der Lage ist technischen Dinge zu beurteilen technischen Sachverstand einzubringen.

 

AV Schulz eröffnet die Sitzung um 18:30 Uhr wieder.

 

Rh Herzog sieht die Einbeziehung des Arbeitskreises positiv um die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für Beratungen in den Ratsgremien vorzubereiten und um den BÖVEE zu entlasten. Er beantragt die Einsetzung eines Arbeitskreises unter Beteiligung des Mobilfunkkritischen Arbeitskreises Wendland und von ein bis zwei Vertretern der Fraktionen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss

 

 


Beschluss:

Es wird ein Arbeitskreis Mobilfunk unter Beteilung des Mobilfunkkritischen Arbeitskreises Wendland und von ein bis zwei Vertretern der Fraktionen gebildet.