Sitzung: 09.11.2020 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0393/2020
Der Antrag der SOLI-Fraktion
ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Rh Herzog erläutert
den Antrag. Auf Landkreisebene haben kürzlich zwei Informationsveranstaltungen
zum Thema 5G-Technik stattgefunden. Dabei ist deutlich geworden, dass, auch von
Seiten der Wissenschaft, sehr wenig über die Auswirkungen bekannt ist. Die Referenten
haben die schädliche Wirkung der Strahlung und die Auswirkungen auf Grundrecht
im Umgang mit Daten als problematisch eingestuft und ein Moratorium angemahnt,
weil die Folgen bisher nicht genügend erforscht und nicht in eine Gesetzgebung
eingearbeitet sind. Nach Aussagen der Referenten stehen über die gemeindliche
Bauleitplanung erhebliche Möglichkeiten zur Verfügung. Ziel des Antrages soll
die Erarbeitung eines Mobilfunkkonzeptes sein, dass notwendige Mindestabstände
von Sendeanlagen zu Wohnbereichen und maximale elektromagnetische Strahlung an
Wohnhäusern berücksichtigt. Er weist darauf hin, dass für die Ausstattung von
Schulen alternative Techniken mit wesentlich geringeren Strahlenwerten zur
Verfügung stehen. Er weist weiter auf den geringen vorhandenen Sachverstand hin
und darauf, dass heute Mitglieder der Mobilfunkkritischen Arbeitskreises
Wendland aus dem Samtgemeindebereich im Zuschauerraum sind, die mit ihrem
Sachverstand in die Beratung eingezogen werden sollten.
Herr Hesebeck erläutert, dass
der Bund nach Artikel 87 Grundgesetz verpflichtet ist, auch für Mobilfunk
ausreichende Dienstleistungen sicherzustellen. Mobilfunkanlagen müssen die
Emmissionswerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) einhalten.
Neubauten oder Erweiterungen müssen stets vor Inbetriebnahme die Einhaltung der
gültigen Grenzwerte durch eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur
gemäß den §§ 4 ff der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder (BEMFV) bescheinigt werden.
Genehmigungsbehörde für
Bauordnungsrecht und Naturschutzrecht ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Gemeinden und Städte sind an Baugenehmigungsverfahren im Hinblick auf eine
planungsrechtliche Beurteilung zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch
aufgefordert. Bei Vorhaben im Außenbereich ist regelmäßig davon auszugehen,
dass keine Gründe für ein planungsrechtlich zu versagendes Einvernehmen
bestehen. Auch im Innenbereich von Ortslagen (beplanter und unbeplanter
Innenbereich) sind nur in seltenen Fällen Gründe für ein Versagen des
gemeindlichen Einvernehmens anzuführen. Werden bei Bauvorhaben die
planungsrechtlichen Vorgaben eingehalten ist ein Versagen des gemeindlichen
Einvernehmens rechtswidrig und muss von den Baugenehmigungsbehörden oder
Gerichten ersetzt werden.
In der gemeindlichen
Bauleitplanung können keine Grenzwerte geregelt werde. Im Rahmen der
Flächennutzungsplanung kann es möglich sein, Vorranggebiete für die Errichtung
von Mobilfunkanlagen im Außenbereich darzustellen. Dies hätte zur Folge, dass
Mobilfunkanlagen nur innerhalb dieser Vorranggebiete errichtet werden dürften
und somit außerhalb dieser Gebiete Mobilfunkanlagen im Außenbereich nicht
errichtet werden könnten. Die Festlegung solcher Vorranggebiete müsste aber im
gesamten Flächennutzungsplangebiet ausreichende Empfangsqualitäten
gewährleisten.
Rh Siebolds erklärt, dass
ihm bei Ansicht der Kreistagssitzung auf Youtupe deutlich geworden ist, dass
Sachverstand vor Ort fehlt und es wichtig ist den Sachverstand der örtlichen
Mobilfunkinitiative zu nutzen, um der kommunalen Verantwortung gerecht zu
werden.
AV Schulz unterbricht die
Sitzung um 18:25 Uhr.
Frau Mörseburg-Baumhauer
vom Mobilfunkkritischen Arbeitskreis Wendland stellt sich vor und erläutert,
dass der Arbeitskreis sich seit zwei Jahren in die Thematik eingearbeitet hat
und parteipolitisch unabhängig ist. Die Mobilfunkthematik ist sehr komplex und
die Zuständigkeiten sind kompliziert. Der Arbeitskreis beurteilt die
Entwicklung als besorgniserregend, z.B. wenn Mobilfunkstandorte wie in Tießau
zu dicht an Ortsränder geplant werden. Der Arbeitskreis bietet an, sein
Fachwissen zur Verfügung stellen und mit den politischen Gremien und
Verwaltungen zusammen zu arbeiten.
Herr Baumhauer stellt sich vor und erläutert, dass er
als Nachrichtentechniker in der Lage ist technischen Dinge zu beurteilen
technischen Sachverstand einzubringen.
AV Schulz eröffnet die Sitzung um 18:30 Uhr wieder.
Rh Herzog sieht die Einbeziehung des Arbeitskreises
positiv um die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für Beratungen in den
Ratsgremien vorzubereiten und um den BÖVEE zu entlasten. Er beantragt die
Einsetzung eines Arbeitskreises unter Beteiligung des Mobilfunkkritischen
Arbeitskreises Wendland und von ein bis zwei Vertretern der Fraktionen.
Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss
Beschluss:
Es wird ein Arbeitskreis Mobilfunk unter Beteilung des
Mobilfunkkritischen Arbeitskreises Wendland und von ein bis zwei Vertretern der
Fraktionen gebildet.