Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag des Rh Zühlke vor.
Dieser Antrag ist der Vorlage der Einladung als Anlage beigefügt.

 

Rh Zühlke erläutert den Sachverhalt.

Für die Bauernstraße liegen verschiedene Planungen vor. Zum einen, lagen bereits die Maßnahmen zur Entwässerung der Bauernstraße vor und wurde auch dem Fachausschuss vorgestellt. Des Weiteren soll die Bauernstraße nun als Fahrradstraße ausgewiesen und dementsprechend hergerichtet werden. Zudem soll die Bushaltestelle an der Bernhard-Varenius-Schule zu einer barrierefreien Bushaltestelle umgestaltet werden. Rh Zühlke hinterfragt die Sinnhaftigkeit der verschiedenen Maßnahmen. Er erläutert, dass die Anwohner einer erheblichen Belastung durch den Schülerverkehr unterliegen. Er schlägt daher die Verlegung der Bushaltestelle in der Rieselweg vor. Der Bus sei so auch für die Schüler ungefährlicher zu erreichen.

Rh Flindt entgegnet, dass der Rieselweg aufgrund der vorhandenen Steigung für den Schulbusverkehr ungeeignet ist.

Im Zuge der vorgestellten Maßnahmen für die Entwässerung fragt der stellv. AV Walter an, wie und vor allem wo das Wasser ab der Dannenberger Straße weitergeleitet wird.

FBL Hesebeck erläutert zu den verschiedenen Punkten, dass die Koordinierung der Maßnahmen über die Verwaltung erfolgt. Die Bushaltestelle wird im Jahr 2021 umgebaut. Im Jahr 2023 erfolgt dann Ausweisung zur Fahrradstraße und die damit zusammenhängenden Baumaßnahmen. Er betont noch einmal, dass die förderfähigen Maßnahmen bereits entsprechend beantragt wurden.

Zeitgleich zu den erforderlichen Baumaßnahmen für die Fahrradstraße, erfolgen die Maßnahmen zur Entwässerung in der Bauernstraße. Der Kanal für die Entwässerung verläuft über das Grundstück von REWE und leitet das Wasser in den Harlinger Bach ein. Dieser wurde in diesem Jahr befahren und freigefräst. 

Rf Laudel-Voigt gibt zu bedenken, dass die Maßnahmen aufgrund der Beschaffenheit der Straße unabdingbar sind. Durch die Ausweisung der Fahrradstraße wird eine Verkehrsberuhigung in diesem Bereich herbeigeführt.

FBL Hesebeck ergänzt hierzu, dass durch die Fördermaßnahme „Klimaschutz durch Radverkehr“ ein ebener Untergrund geschaffen wird. Dadurch wird die Situation für Fahrradfahrer verbessert.

Der Wegeseitenraum ist in seinem jetzigen Zustand nicht für die Verkehrsbelastung ausgelegt. Im Zuge der angedachten Baumaßnahmen wir der Seitenraum entsprechend ausgebessert.

Er weist darauf hin, dass die Baumaßnahmen aufgrund der hohen Förderquote relativ kostengünstig erfolgen können.

Rh Weiss ergänzt hierzu, dass eine Vorplanung für die Entwässerung bereits vorhanden ist. Da zudem die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) geändert wurde, ist die finanzielle Belastung der Anwohner geringer.

Zuletzt weißt FDL Beckmann ausdrücklich darauf hin, dass die Fördermittel für die Umgestaltung der Bushaltestelle bereits beantragt sind. Eine Verlegung der Bushaltestelle ist nicht förderfähig und würde eine komplett neue Planung bedeuten.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die vorgebrachten Argumente zur Kenntnis.

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung