Sitzung: 11.11.2020 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0405/2020
Sachverhalt:
s. Anlagen
FDL Beckmann
erläutert die einzelnen Kostenstellen.
Bei der
Kostenstelle Straßen/Wege/Plätze (54100300200) muss der Ansatz auf dem
Sachkonto Unterhaltung der Straßen und Straßeneinrichtungen (421220) auf
180.000 €, aufgrund der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes erhöht
werden. Hierfür sind ca. 30.000€ einzuplanen. Rh Zühlke hinterfragt den Ansatz
auf dem Sachkonto Kostenerstattungen an die Samtgemeinde (445210) und die
Erläuterung „Personalkosten für Baum- und Straßenkontrolleur“. Er kritisiert,
dass die Thematik des Baumkontrolleurs nicht vorab mit den Mitgliedsgemeinden
der Samtgemeinde Elbtalaue besprochen wurde. FDL Beckmann weist darauf
hin, dass die Mittel bereits im Jahr 2020 eingestellt wurden. Er berichtet
hierzu aus der Sitzung des Ausschusses
für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue vom
09.11.2020, dass empfohlen
wurde, dass bestehendes Personal des Kommunalen Dienstes Elbtalaue zertifiziert
werden soll, damit die Arbeiten durch dieses erfolgen kann. Die Leistung wird
der Stadt Hitzacker (Elbe) entsprechend in Rechnung gestellt.
FBL Hesebeck weist
darauf hin, dass es sich bei „Personalkosten für Baum- und Straßenkontrolleur“
lediglich um eine Erläuterung handelt. Wichtig ist, dass die rechtlichen
Anforderungen erfüllt und die Bäume einer regelmäßigen Kontrolle unterzogen
werden müssen.
Rh Zühlke besteht
darauf, die Erläuterung auf Baumkontrolle, statt Baumkontrolleur zu ändern.
Der Ansatz auf dem
Sachkonto Unterhaltung der Brücken (421225) muss auf 50.000€ reduziert werden.
Die geplante Maßnahme für den Hiddo-Steg für ca. 200.000€ wird als investive
Maßnahme veranschlagt. FDL Beckmann weist darauf hin, dass die letzte
Brückenprüfung eine Bewertung von 3,4 ergeben hat. Aber einer Bewertung von 3,5
ist der Hiddo-Steg zu sperren.
Bei der
Kostenstelle Wanderwege (55100300500) erfragt Rh Zühlke die Gesamtstrecke, die
Lage und den Zustand der vorhandenen Wanderwege.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) ist lediglich für die Unterhaltung des Wanderweges „Unterm Berg“
zuständig. Dieser hat eine Länge von 1.950 m und besteht aus einer
Mineralgemischdecke.
Der Wanderweg
befindet sich in einem ordnungsgemäßen Zustand.
Rf Laudel-Voigt
fragt an, warum der Ansatz vom Sachkonto Unterhaltung des sonst. unbeweglichen
Vermögens (421131) auf der Kostenstelle Seewiesen (55100300600) erhöht wurde.
Dies begründet FDL Beckmann mit einer allgemeinen Kostensteigerung in der
Unterhaltung und noch ausstehenden Abrechnungen.
Bei der
Kostenstelle Wirtschaftswege (55500300100) erfragt Rh Zühlke die Gesamtstrecke,
die Lage, den Zustand und das Material, welches für die Unterhaltung verwendet
wird.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Wirtschaftswege
der Stadt Hitzacker (Elbe) weisen eine Gesamtlänge von 15 Kilometern auf. Ca.
fünf Kilometer davon sind in bituminöser Bauweise oder mit einer
wassergebundenen Decke ausgebaut. Der Rest ist nicht ausgebaut. Der Großteil
der Wirtschaftswege ist in einem ordnungsgemäßen Zustand.
Der Ausbau des
Parkplatzes an der Biosphäre ist für 2021 als investive Maßnahme vorgesehen.
Der Parkplatz
befindet sich in einem so desolaten Zustand, dass eine Sperrung unumgänglich
ist.
Rh Flindt erfragt
hierzu den Sachstand über den Anbau bei der Biosphärenreservatsverwaltung.
Sollte nämlich der Parkplatz ausgebaut werden und dann doch für den Anbau als
Fläche verkauft werden, war die Maßnahme umsonst.
FDL Beckmann
schlägt vor, noch einmal initiativ auf die Biosphärenreservatsverwaltung
zuzugehen und sich über den Sachstand zu informieren.
Rh Zühlke erwähnt
die Möglichkeit, den Ausbau durch die Stadt finanzieren zu lassen, sofern
feststeht, dass eine entsprechende Miete nach dem Anbau gezahlt wird.
FBL Hesebeck betont
noch einmal, dass bisher keine Entscheidung über den Anbau oder Ankauf der
Fläche gefallen ist. Der Parkplatz ist jedoch öffentlich gewidmet und liegt im
Zuständigkeitsbereich der Stadt Hitzacker (Elbe). Es müssen zumindest die
Schadstellen als erhebliche Gefahrenquellen ausgebessert werden.
Nach kurzer
Diskussion wir sich dazu entschieden den Posten als Investition bestehen zu
lassen. Es soll nach dem Wechsel der Leitung der Biosphärenreservatsverwaltung
das Gespräch über einen möglichen Kauf gesucht werden. Die vorhandenen Schäden
sollen mit „Minimalaufwand“ ausgebessert werden.
Für die
Straßenbeleuchtung sind für 2021 investive Mittel in Höhe von 21.000 €
vorgesehen.
Davon sollen
abgängige Schaltkästen erneuert werden. Die Kosten für die Erneuerung belaufen
sich je Schaltkasten auf ca. 3.000 €.
FDL Beckmann
berichtet, dass in der Sitzung des
Ausschusses für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde
Elbtalaue vom 09.11.2020, zur
Thematik des Schulbusverkehrs zwischen Harlingen und Pussade vorgeschlagen
wurde, aus Richtung Pussade Straßenlaternen zu errichten, um den Weg zur
Haltestelle für die Schülerinnen und Schüler zu beleuchten und sicherer zu
machen. Um eine Ausleuchtung zu gewährleisten, müssen drei Straßenlaternen
errichtet werden. Die Kosten für diese Laternen und die notwendigen Erdarbeiten
belaufen sich auf 10.000 € – 12.000 €. Die Ausschussmitglieder einigen sich,
aufgrund der Erforderlichkeit der Maßnahme, weitere 12.000 € für die Errichtung
der Straßenlaternen in den Finanzhaushalt einzustellen.
Der stellv. AV Walter fragt
an, wer für die Parkplatzbeleuchtung der Sporthalle an der Grundschule zuständig
ist.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Sporthalle an
der Grundschule befindet sich im Eigentum des Landkreises Lüchow-Dannenberg.
Demnach ist dieser auch für die Beleuchtung des Parkplatzes zuständig.
Die Sporthalle gegenüber der Bernhard-Varenius-Schule befindet sich im Eigentum
der Samtgemeinde Elbtalaue. Somit ist diese für die Parkplatzbeleuchtung
zuständig.
Zuletzt weist FDL
Beckmann darauf hin, dass bei der investiven Maßnahme Fahrradvorrangroute in
der Stadt Hitzacker (Elbe) die Einzahlungen von 2022 in 2023 verschoben werden
müssen. Der komplette Ansatz der Einzahlungen beläuft sich also im Jahre 2013
auf 269.040 €. Die Einzahlungen entstehen aufgrund der vorliegenden
Beitragspflicht.
Ohne weitere
Diskussion empfiehlt der BPSUH folgenden
Beschluss:
Die in der Anlage zur Vorlage vorgeschlagenen
Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2021 und den Planungszeitraum 2022 –
2024 werden mit den vorgenannten Änderungen beschlossen.