Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag vor, die auf dem beigefügten Lageplan skizzierte Fläche (rote Umrandung) zu erwerben. Konkrete Verhandlungen wurden noch nicht geführt. Eigentümer des Grundstückes ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg. Es handelt sich hierbei um eine Fläche in Größe von 4.600 m², wovon lt. Katasterunterlagen 3.642 m² als Wald (Laub- und Nadelholz) und 958 m² als Weg ausgewiesen sind. Das Grundstück liegt im Naturschutzgebiet an der Elbuferstraße zwischen Hitzacker und Tießau in der Nähe des Klärwerkes. Die Fläche, die dieses Grundstück umgibt, ist im Eigentum der Niedersächsischen Landesforstanstalt.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

RH Zühlke spricht sich dafür aus, die Fläche zu erwerben und für Ausgleichsmaßnahmen zu nutzen. Der stellv.

Rh Flindt sieht keinen Grund die Fläche zu erwerben. Aufgrund der Beschaffenheit ist die Fläche nicht nutzbar. Zudem würde dann die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Hitzacker (Elbe) obliegen.

Auf Nachfrage des Rh Flindt teilt FBL Hesebeck mit, dass das Grundstück nicht gewidmet ist.

Der stellv. AV Walter stellt den Antrag, dass mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg über einen Kauf der Fläche in Verhandlung getreten werden soll.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden geänderten

 

 

 


Beschluss:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) erwirbt das Flurstück 93/11, Flur 12, Gemarkung Hitzacker sofern der jetzige Eigentümer mit einem Verkauf an die Stadt Hitzacker (Elbe) einverstanden ist. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen zu führen. Das Ergebnis ist dem Fachausschuss zwecks erneuter Beratung vorzulegen.

 

Es soll mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg über den Kauf des Grundstückes in Verhandlung getreten werden.