Sitzung: 11.11.2020 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
vor, die auf dem beigefügten Lageplan skizzierte Fläche (rote Umrandung) zu
erwerben. Konkrete Verhandlungen wurden noch nicht geführt. Eigentümer des
Grundstückes ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg. Es handelt sich hierbei um
eine Fläche in Größe von 4.600 m², wovon lt. Katasterunterlagen 3.642 m² als
Wald (Laub- und Nadelholz) und 958 m² als Weg ausgewiesen sind. Das Grundstück
liegt im Naturschutzgebiet an der Elbuferstraße zwischen Hitzacker und Tießau
in der Nähe des Klärwerkes. Die Fläche, die dieses Grundstück umgibt, ist im
Eigentum der Niedersächsischen Landesforstanstalt.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt.
RH Zühlke spricht
sich dafür aus, die Fläche zu erwerben und für Ausgleichsmaßnahmen zu nutzen. Der
stellv.
Rh Flindt sieht
keinen Grund die Fläche zu erwerben. Aufgrund der Beschaffenheit ist die Fläche
nicht nutzbar. Zudem würde dann die Verkehrssicherungspflicht der Stadt
Hitzacker (Elbe) obliegen.
Auf Nachfrage des
Rh Flindt teilt FBL Hesebeck mit, dass das Grundstück nicht gewidmet ist.
Der stellv. AV
Walter stellt den Antrag, dass mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg über einen
Kauf der Fläche in Verhandlung getreten werden soll.
Der BPSUH empfiehlt
folgenden geänderten
Beschluss:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) erwirbt das Flurstück 93/11, Flur 12, Gemarkung Hitzacker sofern der
jetzige Eigentümer mit einem Verkauf an die Stadt Hitzacker (Elbe)
einverstanden ist. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen
zu führen. Das Ergebnis ist dem Fachausschuss zwecks erneuter Beratung
vorzulegen.
Es soll mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg über den Kauf
des Grundstückes in Verhandlung getreten werden.