Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 6

Der Tagesordnungspunkt wird in Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt 10.1 „Herstellung/Sanierung des Waldbad-Schwimmbeckens Zernien; Antrag Rh Alwin Beutler, Bürgerliste“.

Stellv. Bgm Beutler verliest seinen Antrag auf Wiederherstellung oder Sanierung des Schwimmbeckens im Waldbad Zernien, so dass es Anfang Mai 2021 wieder nutzbar ist.

Der Trägerverein und die Gemeinde Zernien haben ca. 100.000 € zur Verfügung und sollten es gemeinsam schaffen, das Schwimmbecken zu sanieren. Über die anfallenden Kosten sollte in der Sitzung diskutiert werden.

Preise für die Instandsetzung sollten von den Firman Boge, Zernien, SPS, Dannenberg und Beinsen, Hitzacker, eingeholt werden. Anfallende Pflasterarbeiten können gemeinsam mit der Fa. Eggert, Zernien, durchgeführt werden.

Gemeinsam mit Herrn Mario Enge, dem ehemaligen Vorsitzenden des Trägervereines Waldbad Zernien, wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet, dass dieser gerne vorstellen würde. Er beantragt daher eine Sitzungsunterbrechung.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Enge erläutert daraufhin das erarbeitete Konzept. Zunächst geht er auf die vorgefundenen Schäden ein. Einige davon wären durchaus vermeidbar gewesen.

Geplant ist den Betonsockel freizulegen. Die Außenwände müssen mit einem Hochdruckreiniger gesäubert werden. Dann ist auf dem bestehenden Sockel eine Stützwand aus Kellerwandsteinen in einer bestimmten Größe hochzuziehen.

Auf dem oberen Beckenrand ist vorgesehen, eine aus V2ABlech begehbare Abschlusskante aufzubringen, bei der die Schwallwasserrinne unterhalb in der Form mit eingearbeitet ist. Die Fugen werden von außen mit Komponentenkleber verschmiert. Im Becken werden Gfk-Matten mit Komponentenkleber befestigt. Die Überlaufrohre werden hinter der Betonwand verlegt.

Für die Sanierung der freigelegten 40 m werden geschätzte Kosten in Höhe von ca. 50.000 € entstehen. Entsprechende Angebote wurden eingeholt. Die jeweiligen Anschlüsse sollen durch die Fa. SPS, Dannenberg, hergestellt werden.

Sollte das Schwimmbecken in dieser Form saniert werden, schätzt er, dass die Haltbarkeit auf mindestens 10 Jahre festgelegt werden kann.

Bgm Schulz bemerkt, dass die kurze Seite des Schwimmbeckens gleich mit saniert werden sollte.

Hiervon wird von Herrn Enge dringend abgeraten, da die Maßnahme so schnell wie möglich in Eigenregie erfolgen soll, damit das Waldbad im nächsten Jahr wiedereröffnet werden kann. Die Reparatur der kurzen Seite kann dann ohne Zeitdruck erfolgen. Auf Nachfrage erläutert er, dass bei einer Durchführung der Reparaturmaßnahme, wie von ihm beschrieben, er mit einer Haltbarkeitsdauer von mindestens 10 Jahren rechnet.

Es entsteht eine Aussprache hinsichtlich der geplanten technischen Maßnahmen.

Die anwesende Kassenwartin informiert über die Wasserverluste der letzten Jahre und der Gründe hierfür.

Es werden die Missstände der Unterhaltungsmaßnahmen während der Zeit des vorherigen Vorstandes des Trägervereines angesprochen.

Herr Röper weist darauf hin, dass es sich bei der vorgestellten Maßnahme um eine reine Instandhaltungsmaßnahmen an einer bestehenden baulichen Anlage handelt. Er geht davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt in Niedersachsen kein neues Schwimmbad finanziert wird. Die Gemeinde selbst ist nicht in der Lage ohne Finanzierungshilfen ein neues Schwimmbad zu errichten.

 

Stellv. Bgm Schulz hält das von Herrn Enge vorgestellte Konzept für zielführend und ist erstaunt über die geringe Zeit, die benötigt wurde, dieses zu erstellen. Er zeigt sich enttäuscht darüber, dass von dem derzeitigen Vorstand bis auf die Kassenwartin niemand vor Ort ist. Auch bemängelt er, dass er seit dem Frühjahr um Informationen zu den anfallenden Kosten der Reparaturarbeiten oder evtl. Planungen bittet. Weiterhin gehört auch eine entsprechende Bewirtschaftung zu einer Badeanstalt. Hier sind noch Überlegungen anzustellen.

In diesem Zusammenhang gibt er eine von dem Firmenkonsortium Oswald und Hildebrand erarbeitete Bewertung bzw. Schadenanalyse aus dem September zur Kenntnis. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 850.000 €. Dies käme jedoch nur bei Erneuerung bzw. Umbau des Schwimmbades mit einer 80 bis 90 %igen Förderung der Maßnahme zum Tragen. Der Trägerverein hat sich hierzu bisher nicht geäußert.

Selbst wenn eine Beantragung auf Förderung erfolgt, ist mit einer sehr langen Vorlaufzeit zu rechnen. Des Weiteren kann auch eine Absage erfolgen. In der letzten Sitzung wurde ebenfalls über eine Förderung über den Kreissportbund verhandelt. Bisher liegt dort jedoch keine Anfrage des Trägervereines vor.

Zu den vorgestellten Maßnahmen erkundigt er sich, ob haftungsrechtliche Vorgaben bestehen.

Stellv. Bgm Beutler weist darauf hin, dass es sich lediglich um eine Reparaturmaßnahme handelt, bei der keine Vorgaben zu berücksichtigen sind.

Herr Röper merkt an, dass dies so richtig ist, jedoch dem Landkreis gegenüber eine Meldepflicht der geplanten Reparaturmaßnahme besteht.

Weiterhin ist nach wie vor die Samtgemeinde Elbtalaue Eigentümerin des Waldbades.

Bgm Schulz erklärt, dass eine Rückübertragung geplant war, da die Gemeinde Teile des Grundstückes als Wohnmobilparkplatz nutzen möchte. Allerdings wird dann auch der jährliche Zuschuss in Höhe von 10.000 € entfallen.

Rh Ahrens stellt in Frage, welche Lösung vom Trägerverein bevorzugt wird.

Stellv. Bgm Beutler schlägt vor, ein Gespräch mit dem Trägerverein zu führen, um festzustellen, welche Maßnahme durchgeführt werden soll.

Frau Hille, die Kassenwartin gibt einen kleinen Überblick zu den Betriebskosten. Sie bemerkt weiterhin, dass eine Mitgliederversammlung in dieser Zeit (Corona) nicht durchführbar sein wird. Sie schlägt eine schriftliche Befragung der Mitglieder vor, ob die große Lösung (Förderung) oder die kleine Lösung (Reparatur) bevorzugt wird.

Bgm Schulz ist der Ansicht, ein Treffen des Rates und des Vorstandes des Trägervereines herbeizuführen, um anschließend die Mitglieder zu befragen.

Stellv. Bgm Beutler weist darauf hin, dass eine Mitgliederversammlung nicht nötig ist, da diese dem Vorstand den Auftrag erteilt haben, sich zu kümmern.

 

Bgm Schulz beendet die Sitzungsunterbrechung um 21.14 Uhr.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Es soll zunächst ein Gespräch mit dem Trägerverein des Waldbades Zernien über das weitere Vorgehen geführt werden.: