Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

FBL Ringel trägt den Sachverhalt anhand der Vorlage nebst Anlage vor:

 

Die Rettungshundestaffel ist bisher in der Feuerwehrsatzung nicht geregelt. Sie wird jedoch tatsächlich als Abteilung geführt. Aus Gründen des Versicherungsschutzes für die Hundeführerinnen und Hundeführer mit ihren Hunden ist die Regelung erforderlich. Dieses kann nur mit einer Änderungssatzung erreicht werden.

 

Rf Neumann fragt an, ob es sich bei den in Absatz drei genannten festgesetzten Dienstzeiten um dieselben wie die der übrigen aktiven Mitglieder handele und ob es für die Hundestaffel Zuschüsse gäbe.

 

GemBM Meyer erklärt, dass die Rettungshundestaffel ihre Dienstzeiten in eigener Verantwortung festlegt. Weiterhin seien die Hundeführerinnen und Hundeführer wie die übrigen Mitglieder der Einsatzabteilung zu betrachten. Die Aufwandsentschädigungssatzung findet somit Anwendung. Spezielle Zuschüsse seien nicht vorgesehen.

 

Rf Neumann spricht sich dafür aus, dass Zuschüsse für die Futterkosten der Tiere bereitgestellt werden sollten. FBL Ringel verweist darauf, dass hierfür ein entsprechender Antrag gestellt werden könne. Dieser sei aber nicht Teil dieser Satzungsänderung.

 

Der Brandschutzausschuss empfiehlt folgenden 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die anliegende Änderungssatzung.