Sitzung: 29.10.2020 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 4/0331/2020
FBL Ringel trägt den Sachverhalt anhand der Vorlage nebst Anlage vor:
Die
Rettungshundestaffel ist bisher in der Feuerwehrsatzung nicht geregelt. Sie
wird jedoch tatsächlich als Abteilung geführt. Aus Gründen des
Versicherungsschutzes für die Hundeführerinnen und Hundeführer mit ihren Hunden
ist die Regelung erforderlich. Dieses kann nur mit einer Änderungssatzung
erreicht werden.
Rf Neumann fragt
an, ob es sich bei den in Absatz drei genannten festgesetzten Dienstzeiten um
dieselben wie die der übrigen aktiven Mitglieder handele und ob es für die
Hundestaffel Zuschüsse gäbe.
GemBM Meyer
erklärt, dass die Rettungshundestaffel ihre Dienstzeiten in eigener
Verantwortung festlegt. Weiterhin seien die Hundeführerinnen und Hundeführer
wie die übrigen Mitglieder der Einsatzabteilung zu betrachten. Die
Aufwandsentschädigungssatzung findet somit Anwendung. Spezielle Zuschüsse seien
nicht vorgesehen.
Rf Neumann spricht
sich dafür aus, dass Zuschüsse für die Futterkosten der Tiere bereitgestellt
werden sollten. FBL Ringel verweist darauf, dass hierfür ein entsprechender
Antrag gestellt werden könne. Dieser sei aber nicht Teil dieser
Satzungsänderung.
Der Brandschutzausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die anliegende Änderungssatzung.