FDL Scharf informiert den Ausschuss darüber, dass an den Grundschulen in Göhrde und Gusborn ein Betreuungsbedarf nach der Schule am Nachmittag angemeldet wurde. An ca. 2 Nachmittagen in der Woche ist die Betreuung nicht abgedeckt und müsse von den Eltern überbrückt werden. Eine Betreuung durch den Hort hat sich als nicht finanzierbar herausgestellt. Es müssen mindestens 20 Stunden/Woche in Anspruch genommen werden, um eine Finanzierung durch das Land für die Personalkosten zu erhalten.

Gemeinsam mit den Schulen wurde nach einer Lösung gesucht und erarbeitet.

An der Grundschule in Gusborn übernimmt für das nächste halbe Jahr Frau Bade, eine pädagogische Mitarbeiterin, die Betreuung Freitag nachmittags bis 15 Uhr.

 

Auch an der Grundschule in Göhrde betreut eine ehemalige pädagogische Mitarbeiterin der Drawehn-Schule Clenze jeweils am Montag und am Freitag die Kinder bis 15.30 Uhr. Mit zzt. 16 Kindern wird diese Betreuung sehr gut angenommen. Die Kosten werden von den Eltern getragen.

 

Bis 2025 wird diese Art der Nachmittagsbetreuung die Möglichkeit schaffen kleine Schule zu stärken. Somit ist eine weitestgehend ganzwöchige Betreuung auch am Nachmittag an beiden Grundschulen zunächst gewährleistet.

Die Abholung der Kinder nach der Betreuung muss durch die Eltern/Erziehungsberechtigten übernommen werden. Eine Schülerbeförderung, wie sie an den festen Ganztagstagen (3-4 in der Woche) geleistet wird, erfolgt nicht.

Einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen soll bis zum 01.01.2025 umgesetzt werden.

1.SgRat Beitz bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit den Schulen und das gute Lösungskonzept bei FDL Frau Scharf.

 

Weiterhin berichtet FDL Scharf, dass gemeinsam nach Möglichkeiten der Ferienbetreuung in den Schulen gesucht wird, um die Eltern zumindest für 3 Wochen z.B. in den Sommerferien zu entlasten.