Stellv. Bgm Beutler berichtet, dass der Eigentümer des Grundstückes vom Grundstück Matthies aus in Richtung Braasche die Wegbreite von mindestens 6 m zurückschneiden muss, da der Bewuchs überhandnimmt. Das Grundstück des gegenüberliegenden Besitzers ist derzeit frisch ausgemessen und entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten. Dieser muss sich daher nicht um den übermäßigen Bewuchs kümmern.

Er bittet um Bericht in der nächsten Sitzung.