Stellv. Bgm Beutler erkundigt sich nach dem Sachstand Wurzelaufbrüche „Räuberberg“.

Bgm Schulz erläutert, dass hier zu entscheiden ist, ob zuerst das Pflaster oder der Asphalt aufgebracht wird. Wahrscheinlich wird das Pflaster den Vorzug erhalten und die Maßnahme wird über den Hausmeistervertrag abgerechnet. Zahlungspflichtig sind hier die Anlieger, weil der Schaden von deren Grundstücken ausgeht.