Rh Grunzke erkundigt sich danach, inwiefern das Thema Baumkontrollen bisher fortgeführt ist. Er wartet seit längerer Zeit auf ein Gespräch mit dem Bauamt der Samtgemeinde Elbtalaue. Bisher hat er keine Rückmeldung in der Angelegenheit erhalten. Der letzte Kontakt war im Januar d.J.

Weiterhin interessiert ihn, wie mit Bäumen zu verfahren ist, deren Äste in den Straßenraum hineinreichen und auf privatem Grund stehen.

Bgm Sperling erklärt, dass die Samtgemeinde zunächst von der Einstellung eines Baumkontrolleurs/in abgesehen hat.

Bei privaten Bäumen ist nach wie vor der Eigentümer verpflichtet, für den Baumschnitt zu sorgen. Sollte das nicht der Fall sein, ist er durch den Bürgermeister bzw. das Ordnungsamt der Samtgemeinde aufzufordern.

 

Weiterhin bittet Rh Grunzke um Auskunft, ob der Förster der FBG Waddeweitz-Ostheide nunmehr einen Plan über eine Baumschau/Sichtung der Holzzustände der Bäume der Gemeinde Jameln erstellen soll, da die Gemeinde Jameln mittlerweile Mitglied der FBG ist.

Bgm Sperling stimmt dem zu.

 

Rh Koopmann fragt nach, ob ein Anlieger einen von der Samtgemeinde zum Fällen markierten Baum abholzen darf.

Dieses wird von Bgm Sperling verneint.