Sitzung: 20.08.2020 Rat der Gemeinde Jameln
Rh Grunzke erkundigt sich
danach, inwiefern das Thema Baumkontrollen bisher fortgeführt ist. Er wartet
seit längerer Zeit auf ein Gespräch mit dem Bauamt der Samtgemeinde Elbtalaue.
Bisher hat er keine Rückmeldung in der Angelegenheit erhalten. Der letzte Kontakt
war im Januar d.J.
Weiterhin interessiert ihn,
wie mit Bäumen zu verfahren ist, deren Äste in den Straßenraum hineinreichen
und auf privatem Grund stehen.
Bgm Sperling erklärt, dass
die Samtgemeinde zunächst von der Einstellung eines Baumkontrolleurs/in
abgesehen hat.
Bei privaten Bäumen ist
nach wie vor der Eigentümer verpflichtet, für den Baumschnitt zu sorgen. Sollte
das nicht der Fall sein, ist er durch den Bürgermeister bzw. das Ordnungsamt
der Samtgemeinde aufzufordern.
Weiterhin bittet Rh Grunzke
um Auskunft, ob der Förster der FBG Waddeweitz-Ostheide nunmehr einen Plan über
eine Baumschau/Sichtung der Holzzustände der Bäume der Gemeinde Jameln
erstellen soll, da die Gemeinde Jameln mittlerweile Mitglied der FBG ist.
Bgm Sperling stimmt dem zu.
Rh Koopmann fragt nach, ob ein Anlieger einen von der
Samtgemeinde zum Fällen markierten Baum abholzen darf.
Dieses wird von Bgm Sperling verneint.