Sitzung: 07.10.2020 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 31/0361/2020
Sachverhalt:
Die
Bietergemeinschaft LSM Architekten, Hannover und Architekturbüro B. Pauker,
Dannenberg (Elbe), werden die Planung für die Maßnahme Bildungslandschaft
Elbtalaue, Projekt Hitzacker (Elbe), in der Schulausschusssitzung vorstellen.
Dabei wird
vorgestellt, wie das Projekt umgesetzt werden kann, die voraussichtlichen
Kosten werde skizziert und es wird eine mögliche zeitliche Abfolge der Maßnahme
vorgestellt.
Der Bauantrag für
die Gesamtmaßnahme wird, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung, gestellt.
Die Finanzmittel
hierfür sind im Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt worden.
AV Mattiesch bittet
Rh Zühlke seinen Antrag zum TOP zu erläutern. Dieser wurde zu Beginn der
Sitzung an die Ausschussmitglieder verteilt.
Rh Zühlke berichtet
aus den Treffen der Planungsgruppe. Hier wurden drei Bauabschnitte geplant.
Vorrangig die Altbausanierung mit den zu verwendenden KIP- und Kreditmitteln.
Im Anschluss dann der Neubau und die Restsanierung. Die Belastung durch den
Lärm und die erforderlichen Umzüge in Container für die Schülerinnen und
Schüler sowie für die Lehrerinnen und Lehrer sind erheblich. Es entstand dann
der Vorschlag mit zwei Bauabschnitten zu planen. Zunächst sollte mit dem Neubau
begonnen werden, um im Anschluss den Altbau komplett sanieren zu können. So
sollten Umzüge vermieden und den Zeitplan gestrafft werden.
Er möchte die
Verwaltung beauftragen, schnellstmöglich mit der Kommunalaufsicht in Kontakt zu
treten, um die Möglichkeit eines Nachtragshaushaltes für 2020 inkl. der aufzunehmenden
Kredite zu besprechen, so dass die Maßnahme in einem Zug durchgeführt werden
kann.
1. SgRat Beitz kann
den Antrag nachvollziehen, allerdings ist die Verwaltung an die bestehenden
Ratsbeschlüsse gebunden und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Samtgemeinde
muss gewährleistet bleiben. Außerdem brauchen große Projekte wie die Sanierung
der Grundschule eine gewisse Vorlaufzeit.
Herr Kern ergänzt,
dass alle Beteiligten ein großes Interesse daran haben, die Maßnahme zu
realisieren. Hierzu gibt es einen Ratsbeschluss aus 2018, wonach die KIP-Mittel
in Höhe von 800.000,00 € für die Grundschule Hitzacker verwendet werden und
weitere Mittel als Kredite für die Jahre 2019 und 2020 aufgenommen werden. Die
Kreditbindung gilt jeweils für zwei Jahre, also bis Ende 2020. Diese
Ratsbeschlüsse müssten aufgehoben bzw. es müssen neue gefasst werden. Grds. ist
dies möglich. Er gibt zu bedenken, dass bei einem Nachtragshaushalt sämtliche
Positionen, Investitionen und Kreditaufnahmen erneut geprüft werden. Die Arbeiten
inkl. Ratsbeschlüsse sind bis Ende Oktober zeitlich kaum durchführbar. Sollte
dennoch eine Genehmigung erteilt werden, gilt diese für 2020 und 2021. Die
Maßnahme müsste also bis Ende 2021 fertig gestellt sein. Bei einem
Gesamtvolumen von 8,7 Mio. Euro für die Maßnahme fehlen 7,4 Mio. Euro zu den
bereits eingestellten Mitteln in Höhe von 1,3 Mio. Euro. Diese müssten
nachfinanziert werden. Die Folgekosten lägen jährlich bei 205.000,00 Euro,
welche die finanzielle Leistungsfähigkeit der Samtgemeinde überfordern würde.
In der
nachfolgenden Diskussion wird deutlich, dass die Sanierung mit möglichst wenig
Belastungen der Schülerinnen und Schüler und so schnell wie möglich realisiert
werden soll.
Die Architekten
skizzieren kurz den nötigen zeitlichen Ablauf der diskutierten zwei
Bauabschnitte.
Eine Realisierung
ist aus ihrer Sicht nicht möglich, da jeder Bauabschnitt ca. ein Jahr benötigt.
Da für die Ausschreibungen und die Beauftragungen ebenfalls Beschlüsse
eingeholt werden müssen, wird eine Realisierung bis Ende nächsten Jahres kaum
möglich.
Sie stellen eine
alternative Lösung mit drei Bauabschnitten vor. Hier ist ein mehrmaliges
Umziehen der Schülerinnen und Schüler bzw. eine Containerlösung nicht
notwendig.
Im ersten
Bauabschnitt soll der Altbau teilsaniert werden: Mit Beginn der Sommerferien
2021 soll zunächst der Fensteraustausch vorgenommen werden. Bis Ende des Jahres
die Sanierung des Daches fertiggestellt und Teile der Sanierung der
Außenfassade erledigt sein. Sie wird wetterfest für die Abschlussarbeiten
vorbereit. Parallel wird der zweite Bauabschnitt, der Neubau, geplant und
ausgeschrieben, so dass hiermit Anfang 2022 begonnen werden kann. Er soll bis
Ende 2022 fertig gestellt werden. Anfang 2023 können die Schülerinnen und
Schüler in den Neubau umziehen, um dann im dritten Bauabschnitt die
Innensanierung des Altbaus vorzunehmen. Abschließend wird die Außenfassade des
Altbaus fertig gestellt, so dass sie mit dem Neubau ein einheitliches
Gesamtbild ergibt.
Herr Kern betont
noch einmal das große zeitliche Problem. Mit der von den Architekten
vorgestellten Alternativvariante könnte die Maßnahme bis Ende 2023 fertig
gestellt sein. Hierzu sollen für das nächste Jahr 500.000,00 Euro in den
Haushalt eingestellt werden (TOP 6). Die restlichen Mittel in 2022. Evtl. gibt
es bis dahin weitere Fördermöglichkeiten. Schneller ist eine Realisierung aus
seiner Sicht nicht möglich.
Jetzt muss zunächst
bis Mitte Dezember der Bauantrag gestellt werden. Dann könnte im Sommer 2021
begonnen werden.
Auf Nachfrage
erklärt er, dass die KIP-Mittel zuerst verbraucht werden müssen, so dass nicht
mit dem Neubau begonnen werden kann.
Die
Ausschussmitglieder sind sich einig darüber, dass mit der Sanierung so schnell
wie möglich begonnen werden soll. Sie soll unbedingt, notfalls auch ohne
weitere Fördermöglichkeiten bis Ende 2023 fertiggestellt werden. Lt. Auskunft
der Architekten ist dies mit der vorgestellten Variante möglich.
Rh Thiele hält die
Planung für einen guten Kompromiss, der Störungen vermindert, es aber erlaubt
im Rahmen des Haushaltsrechtes zu investieren, ohne die KIP-Mittel zu
verlieren.
Die
Ausschussmitglieder geben folgende
Beschlussempfehlung:
Dem Alternativvorschlag der Bietergemeinschaft LSM Architekten, Hannover und Architekturbüro B. Pauker, Dannenberg (Elbe), die Sanierung und den Neubau in drei Abschnitten (Außensanierung Altbau ohne Fassade, Neubau, Innensanierung + Fassade Altbau) und in einem Zuge bis zum Ende des Jahres 2023 fertigzustellen, wird gefolgt. Unabhängig davon, ob weitere Fördermittel eingeworben werden können. Der entsprechende Bauantrag für die Gesamtmaßnahme wird gestellt.