Sitzung: 06.10.2020 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0350/2020
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt. Es liegt ein Antrag der Familie Gerstenkorn, OT. Lenzen,
Schützenweg 14, 29481 Karwitz auf Gewährung eines Zuschusses für die Errichtung
einer Grundstückszufahrt zum Grundstück: OT. Lenzen, Schützenweg 14 (Gemarkung
Karwitz, Flur 3, Flurstück 163/18), vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage
I beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Mit Ratsbeschluss
vom 18.08.2014 hat der Rat der Gemeinde beschlossen, für die Errichtung von
Grundstückzufahrten im gesamten Gemeindegebiet einen Zuschuss in Höhe von 250,-
€uro pro Zufahrt zu gewähren.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Karwitz gem. Vorlage den
Beschluss:
Der Familie
Gerstenkorn, wird auf der Grundlage ihres Antrages vom 26.03.2020 ein Zuschuss
in Höhe von 250,- Euro für die Errichtung einer Grundstückszufahrt gewährt.