Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt. Es liegt ein Antrag der Familie Gerstenkorn, OT. Lenzen, Schützenweg 14, 29481 Karwitz auf Gewährung eines Zuschusses für die Errichtung einer Grundstückszufahrt zum Grundstück: OT. Lenzen, Schützenweg 14 (Gemarkung Karwitz, Flur 3, Flurstück 163/18), vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit Ratsbeschluss vom 18.08.2014 hat der Rat der Gemeinde beschlossen, für die Errichtung von Grundstückzufahrten im gesamten Gemeindegebiet einen Zuschuss in Höhe von 250,- €uro pro Zufahrt zu gewähren.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Karwitz gem. Vorlage den 

 


Beschluss:

Der Familie Gerstenkorn, wird auf der Grundlage ihres Antrages vom 26.03.2020 ein Zuschuss in Höhe von 250,- Euro für die Errichtung einer Grundstückszufahrt gewährt.