Sitzung: 05.10.2020 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 30/0303/2020
Sachverhalt:
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Jameln,
OT Breselenz soll fortgeschrieben werden.
Es soll ein Flächentausch zwischen Grünflächen und Gemeinbedarfsflächen erfolgen, sodass die neu geplanten Einrichtungen (Kultur- und Begegnungsstätte und Kita) sowie die bestehenden Tennisplätze zukünftig innerhalb einer neuen Gemeinbedarfsfläche liegen. Der bestehende Sportplatz nördlich der Grundschule soll im neuen Flächennutzungsplan weitgehend als Grünfläche Sportplatz dargestellt werden. Um die auf der Vorhabenebene zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft durch Bodenversiegelung auszugleichen, wird am westlichen Rand des Geltungsbereiches eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Hecke, am nördlichen Rand eine mit Zweckbestimmung Gehölz dargestellt.
a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 17.07. bis
einschließlich 17.08.2020 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege
- Avacon Netz GmbH
- Bürger aus Zernien
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I zur Vorlage) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der
Stellungnahmen nicht vorgenommen.
b)
Mit der Abwägung
und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Aufstellung der 103. Änderung des Flächennutzungsplans soweit
abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Fachbereichsleiter
Hesebeck erläutert den Sachverhalt und berichtet über die Beratung im
Fachausschuss und im Samtgemeindeausschuss. Beide Ausschüsse haben einstimmige
Empfehlungen abgegeben.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Die 103. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans werden
beschlossen (Feststellungsbeschluss).