Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Herr Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt. Die Maschinenring Wendland GmbH wurde vom Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Annahme, Behandlung und Verwertung pflanzlicher Abfälle aus dem Landkreis beauftragt.

Im Juni 2011 wurde zwischen der Gemeinde Zernien als Betreiberin des Grüngutsammelplatzes und der in Rede stehenden Firma ein Vertrag geschlossen, der beinhaltet, dass die Gemeinde Zernien einen Sammelplatz für die Annahme, Aufsicht und Behandlung von Grüngut für die Dauer des Vertrages zur Verfügung stellt. Dieser Vertrag endet am 31.12.2020.

 

Mit Schreiben vom 02.09.2020 ist die Maschinenring Wendland GmbH an die Gemeinde Zernien herangetreten, mit der Bitte, die Bereitschaft zu erklären, den gemeindeeigenen stationären Sammelplatz im Falle einer erneuten Zuschlagserteilung für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 zur Verfügung zu stellen.

Der Verwaltungsausschuss hat die Empfehlung ausgesprochen, dem Maschinenring Wendland GmbH den Grüngutsammelplatz im Ortsteil Zernien für weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2023 zu den Bedingungen des Vertrages vom 29.06.2011 zur Verfügung zu stellen.

Die im Vertrag genannten Beträge (§3 Abs. 6 und 7) sind als Nettobeträge zu verstehen. Für den Fall, dass ab dem 01.01.2023 hierauf Umsatzsteuer abzuführen ist, erhöhen sich die Beträge entsprechend.

 

Gemäß Vortrag und Empfehlung des Verwaltungsausschusses fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

 


Beschluss:

Die Gemeinde Zernien ist bereit, dem Maschinenring Wendland GmbH den Grüngutsammelplatz im Ortsteil Zernien für weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2023 zu den Bedingungen des Vertrages vom 29.06.2011 zur Verfügung zu stellen.

Die im Vertrag genannten Beträge (§3 Abs. 6 und 7) sind als Nettobeträge zu verstehen.

Für den Fall, dass ab dem 01.01.2023 hierauf Umsatzsteuer abzuführen ist, erhöhen sich die Beträge entsprechend.