Sitzung: 29.09.2020 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/0353/2020
Bgm Ringel erläutert den Sachverhalt.
Der Text der
Vorlage ist irrtümlich dargestellt, es gehe darum, dass wie bisher bei ähnlich
gelagerten Fällen verfahren wird.
Ursprünglicher
Text der Vorlage:
In der jüngeren
Vergangenheit ist die Anfrage über den Kauf von zwei nebeneinanderliegenden
Grundstücken im Baugebiet „Stüden“ an die Samtgemeindeverwaltung herangetreten
worden.
Da es sich hierbei nicht um einen typischen Verkauf von Grundstücken in einem
Baugebiet handelt, wird dieser Vorgang dem Rat der Gemeinde Gusborn zur
Entscheidung vorgelegt.
Nunmehr soll zur
Beschleunigung von zukünftigen Verkaufsverfahren der Bürgermeister ermächtigt
werden, über die Veräußerung von zusammenhängenden bzw. nebeneinanderliegenden
Grundstücken im Baugebiet „Stüden“ an eine Interessentin bzw. einen
Interessenten zu entscheiden. Allerdings gilt diese Ermächtigung nur, wenn die
Bauwilligen auf dem Grundstück ein Wohnhaus errichten wollen.
Ursprünglicher Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister
wird ermächtigt, nebeneinanderliegende Grundstücke im Baugebiet „Stüden“ im
Ortsteil Quickborn der Gemeinde Gusborn bei Bedarf an eine Kaufwillige resp. einen Kaufwilligen zur Errichtung
eines Wohnhauses zu veräußern.
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Bgm Ringel
erläutert, dass ein Interessent 2 Grundstücke kaufen möchte und 1 Haus bauen
möchte.
Für die 6 noch freien Bauplätze bestehen Erst- und sogar Zweit-Reservierungen,
so dass dann in absehbarer Zeit alle Grundstücke verkauft werden. Es wurden alle Erst-Interessenten
angeschrieben, ob verbindliche Interessen zum Kauf vorliegen.
Es gehe jetzt darum, den Beschluss über die aktuell zu verkaufenden 2
nebeneinander liegenden Baugrundstücke zu fassen, und um ein Haus darauf zu
bauen.
Rh Beckmann
ergänzt, dass das bei anderen Interessenten auch zugelassen wurde, insofern
sollte der Beschluss gleichlautend gefasst werden.
Er bemerkt in diesem Zusammenhang, dass der Gemeinderat für die Zukunft über
die Ausweisung eines neuen Baugebietes beraten sollte.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden geänderten
Beschluss:
Die
nebeneinanderliegenden Grundstücke im Baugebiet „Stüden“ im
Ortsteil Quickborn der Gemeinde Gusborn, Gemarkung Quickborn, Flur 29,
Flurstücke 8 und 11, werden
an die interessierte Kaufwillige resp. den Kaufwilligen zur Errichtung eines Wohnhauses
veräußert.