Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Ringel erläutert den Sachverhalt.

 

Der Text der Vorlage ist irrtümlich dargestellt, es gehe darum, dass wie bisher bei ähnlich gelagerten Fällen verfahren wird.

 

Ursprünglicher Text der Vorlage:

In der jüngeren Vergangenheit ist die Anfrage über den Kauf von zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken im Baugebiet „Stüden“ an die Samtgemeindeverwaltung herangetreten worden.
Da es sich hierbei nicht um einen typischen Verkauf von Grundstücken in einem Baugebiet handelt, wird dieser Vorgang dem Rat der Gemeinde Gusborn zur Entscheidung vorgelegt.

 

Nunmehr soll zur Beschleunigung von zukünftigen Verkaufsverfahren der Bürgermeister ermächtigt werden, über die Veräußerung von zusammenhängenden bzw. nebeneinanderliegenden Grundstücken im Baugebiet „Stüden“ an eine Interessentin bzw. einen Interessenten zu entscheiden. Allerdings gilt diese Ermächtigung nur, wenn die Bauwilligen auf dem Grundstück ein Wohnhaus errichten wollen.

 

Ursprünglicher Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nebeneinanderliegende Grundstücke im Baugebiet „Stüden“ im Ortsteil Quickborn der Gemeinde Gusborn bei Bedarf an eine Kaufwillige resp. einen Kaufwilligen zur Errichtung eines Wohnhauses zu veräußern.

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Bgm Ringel erläutert, dass ein Interessent 2 Grundstücke kaufen möchte und 1 Haus bauen möchte.
Für die 6 noch freien Bauplätze bestehen Erst- und sogar Zweit-Reservierungen, so dass dann in absehbarer Zeit alle Grundstücke verkauft werden.  Es wurden alle Erst-Interessenten angeschrieben, ob verbindliche Interessen zum Kauf vorliegen.
Es gehe jetzt darum, den Beschluss über die aktuell zu verkaufenden 2 nebeneinander liegenden Baugrundstücke zu fassen, und um ein Haus darauf zu bauen.

 

Rh Beckmann ergänzt, dass das bei anderen Interessenten auch zugelassen wurde, insofern sollte der Beschluss gleichlautend gefasst werden.
Er bemerkt in diesem Zusammenhang, dass der Gemeinderat für die Zukunft über die Ausweisung eines neuen Baugebietes beraten sollte.

 

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden geänderten

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die nebeneinanderliegenden Grundstücke im Baugebiet „Stüden“ im Ortsteil Quickborn der Gemeinde Gusborn, Gemarkung Quickborn, Flur 29, Flurstücke 8 und 11, werden an die interessierte Kaufwillige resp. den Kaufwilligen zur Errichtung eines Wohnhauses veräußert.