Sachverhalt:
Rh Struck hatte den
Antrag gestellt, diesen TOP auf die Tagesordnung zu setzen.
Bgm Ringel bittet
Rh Struck um Vortrag dazu.
Rh Struck möchte
geklärt haben, warum der Wirtschaftsweg Nr. 65 saniert wurde. Seines Erachtens
gäbe es andere Wirtschaftswege in Groß Gusborn, die in einem schlechteren
Zustand wären. So sollte z. B. der Wirtschaftsweg Nr. 78 saniert werden.
Bgm Ringel führt
aus, dass das in den letzten Sitzungen berichtet wurde. Es wurde mit der
betreffenden Firma gesprochen, die auch ein Angebot abgegeben hat. Der Weg
sollte aufgefräst werden und in einen Schotterweg umgewandelt werden (auch wie
in Zadrau). Der Weg war in einem schlechten Zustand, er war wegen der
Wurzelaufbrüche nicht mehr befahrbar. Die Arbeiten sind inzwischen
abgeschlossen.
Der Wirtschaftsweg
78 sollte ertüchtigt werden, sofern noch Haushaltsmittel vorhanden gewesen
wären. Dies war nicht der Fall.
Die Arbeiten am
Wirtschaftsweg 65 sind aus Mitteln der Unterhaltung gezahlt worden.
Rh Struck
entgegnet, dass es ihm nicht bewusst sei, dass darüber gesprochen wurde bzw.
ein Beschluss gefasst wurde.
Bgm Ringel erklärt,
dass man mit 5.000,- € bei so einem Weg nicht weit kommen würde.
Rh Beckmann möchte die genauen Kosten der Sanierung der Gemeindestraßen in
Quickborn und Siemen wissen.
Anmerkung der Verwaltung:
Lt. vorliegenden
Rechnungen betrugen die Kosten für Quickborn 6.485,82 € und für Siemen 6.528,27
€.
Abschließend
bemerkt Bgm Ringel, dass der Bürgermeister entscheiden könne, wenn es um
Verkehrsgefährdung gehe und ein Betonweg könne nicht gefräst werden, weil das
mit der vorhandenen Maschine der Firma nicht möglich war.
Rh Beckmann bemerkt noch dazu, dass der „Huckel“ in Siemen geblieben sei, das
wäre auch nicht so im Rat besprochen, und in Quickborn seien 3 Stellen schlecht
ausgeführt worden, das sollte dem Bauamt der Samtgemeinde mitgeteilt werden.