Sitzung: 28.09.2020 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 5
Vorlage: 30/0299/2018/1
Herr
Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Der Rat der Stadt Dannenberg hat am
14.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Riskau Süd“ aufzustellen. Konkret
soll die vorliegende Planung einem bestehenden Gewerbebetrieb die Möglichkeit
einer Betriebsentwicklung geben. Das Planungskonzept zielt auf die Ausweisung
von eingeschränkten Gewerbegebieten im südöstlichen Randbereich des Ortsteils
Riskau ab. Die eingeschränkten Gewerbegebiete werden im Nordosten und Süden
werden durch Grünflächen mit festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen umgeben.
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 29.08.17 –
29.09.2017 aus. Wesentliche abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Industrie- und Handelskammer Lüneburg
Wolfsburg
- Bürger aus Zernien
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Riskau Süd als
Satzung beschlossen werden kann.
Es wurde am
16.07.19 ein städtebaulicher Vertrag über die Durchführung des Ausgleiches i.S.
des § 1 a Abs. 3 BauGB geschlossen.
Im Vertrag wurde
vereinbart, dass der Bebauungsplan erst wirksam wird, wenn eine
Grunddienstbarkeit sowie eine Baulast zu Gunsten der Stadt zur Sicherung der
Ausgleichsfläche eingetragen sowie eine Bürgschaft als Sicherheitsleistung vorgelegt
worden ist.
Die Eintragung der
Baulasten ist erfolgt. Die Eintragung der Grunddienstbarkeit wurde Ende 2019
beim Amtsgericht beantragt. Nachforderungen vom Amtsgericht sind nachgereicht
worden. Die Eintragungsmitteilung steht noch aus.
Die
Bürgschaft wurde vorgelegt.
Der
Verwaltungsausschuss hat einstimmig die Beschlussfassung empfohlen.
Rh Schmidtke
verweist auf seine Äußerung im Bauausschuss und sieht von einer Zustimmung ab.
Rh Schwidder
bemerkt zu Rh Schmidtkes Äußerung, dass es sich um unterschiedliche Firmen
handelt.
Nach Vortrag und
Aussprache fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) den
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Riskau Süd wird als Satzung
beschlossen unter dem Vorbehalt, dass die Grunddienstbarkeit zu Gunsten der
Stadt Dannenberg (Elbe) eingetragen worden ist. Gleichzeitig wird die
Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.