Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Im Zuge des Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Radverkehr“, an dem der Landkreis Lüchow-Dannenberg (LK) sich im Verbund mit den Samtgemeinden beteiligt hat (Fördervorhaben „Neue Wege für neue Räder“), ist man für die 2. Antragsrunde zugelassen worden. Bis zum 15.06.2020 war ein konkretisierter Antrag einzureichen, an dem die Klimaschutzleitstelle des Landkreises Lüchow-Dannenberg arbeitet. Am 03.06.2020 ist der Samtgemeindebürgermeister von dem seinerzeitigen Stand der Planungen, und von dem äußerst knappen Bearbeitungszeitraum für die 2. Antragsrunde, unterrichtet worden.
Im Zusammenhang mit den Vorplanungen der Klimaschutzleitstelle, unter Beteiligung externen Sachverstands, ist im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue die Strecke von Dannenberg (Elbe) über Pisselberg nach Hitzacker (Elbe) als geeignete Strecke zur Einrichtung einer Radvorrangroute betrachtet  worden. Die Ausweisung einer Radvorrangroute könnte von der Neuen Straße/Bauernstraße in Hitzacker (Elbe) bis in den Bereich der Marschtorstraße in Dannenberg (Elbe) erfolgen.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat sich mit der Thematik in ihrem Fachgremium (BÖVEE) befasst. Es besteht grundsätzliche Bereitschaft sich mit der Angelegenheit positiv begleitend zu befassen.

 

Für die Stadt Hitzacker (Elbe) ergibt sich die Möglichkeit die innerörtlichen Fortführungen zu optimieren und, sofern in der Straßenbaulast befindlich, diese umzugestalten.
Der Bereich der Bauernstraße bis zur Neuen Straße könnten nach den eingereichten Unterlagen zu einer Fahrradstraße umgewidmet werden. Zu diesem Zweck müssten umfangreiche Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen erfolgen.
Die für das Antragsverfahren durch den LK in Auftrag gegebene Untersuchung hat eine Kostenschätzung von ca. 220.000 bis 250.000 € ergeben. Es sollen verbessernde Maßnahmen im Bereich Neue Straße bis Bahnhofsweg erfolgen, Umbau der Einmündung Bahnhofsweg, und eine Komplettsanierung (Fahrbahnerneuerung) des Abschnittes vom Bahnhofsweg bis zur Dannenberger Straße.
Die Förderquote wird bei 90% der förderfähigen Baukosten liegen. Nicht förderfähig sind die erforderlichen Planungskosten. Diese müssen durch die Straßenbaulastträgerin aufgebracht werden.
Nach dem Kommunalabgabengesetz oder ähnlicher Rechtsvorschriften zu erhebende Anliegerbeiträge werden als Eigenanteil der Stadt Hitzacker (Elbe) anerkannt. Das heißt, die anfallenden förderfähigen Kosten werden mit einer Quote von 90 % gefördert, lediglich die nicht förderfähigen Kosten sind auf die Anlieger umzulegen.

 

Frau Dittmer von der Stabsstelle Klimaschutz des Landkreises Lüchow-Dannenberg erläutert das Vorhaben über eine Präsentation.

Sie verweist darauf, dass keine Radwege an Landes- und Bundesstraßen betrachtet werden dürfen. Die Vorgabe des Förderprogrammes ist, dass pro 200€ Fördermittel 1t CO2 eingespart wird. Zu den Ausweisungen der Fahrradvorrangrouten und Fahrradstraßen sollen an den Bahnhöfen und weiterführenden Schulen Fahrradboxen sowie Radabstellanlagen errichtet werden.

Frau Dittmer erläutert im Folgenden die Maßnahmen in der Bauernstraße. Das dort vorhandene Kopfsteinpflaster kann nicht erhalten bleiben.

Die erste Teilmaßnahme bezieht sich auf den Abschnitt Neue Straße und Bahnhofsweg. Dort wird die Deckschicht im Randbereich angeglichen und es werden Markierungen sowie Piktogramme aufgebracht.

Die zweite Teilmaßnahme bezieht sich auf Natursteinpflaster in der Bauernstraße. Dieses wird auf einer Länge von 140 m aufgenommen und ein Aufbau in bituminöser Bauweise in einer Breite von 4,50 m aufgebracht.

Die dritte Teilmaßnahme bezieht sich auf den Knotenpunkt Bauernstraße und Bahnhofsweg. Im Einmündungsbereich des Bahnhofsweges muss das Nutursteinpflaster aufgenommen und ein neuer Fahrbahnaufbau in bituminöser Bauweise auf 10 m Länge aufgebracht werden.

Die vierte Teilmaßnahme bezieht sich auf den Abschnitt Ende Natursteinpflaster bis Dannenberger Straße. Dort wird ebenfalls das Pflaster und der Betonbelag aufgenommen und ein neuer Fahrbahnaufbau aufgebracht. Zudem werden Markierungen und Piktogramme aufgebracht. 

Die erste Kostenschätzung beläuft sich auf eine Summe von 216.000 € mit einer Förderung von 90%. Demnach belaufen sich die reinen Baukosten auf 21.600€ als Eigenanteil der Stadt Hitzacker (Elbe). Die Planungskosten sind nicht Förderfähig.

Zusätzlich zu der Maßnahme in der Bauernstraße, sollen am Bahnhof und am Amtshof Fahrradboxen, sowie an der Bernhard-Varenius-Schule Radabstellanalgen errichtet werden.

Auf Nachfrage von Rh Weiss erläutert FBL Hesebeck, dass man für die Planungskosten mit 20% der Baukosten rechnen muss.

Rf Laudel-Voigt erfragt die Möglichkeiten der Gestaltung für die Fahrradboxen. Frau Dittmer erläutert, dass es hier natürlich gewisse Vorgaben wie Barrierefreiheit, einfache Zugänglichkeit, etc. gibt.

Rh Zühlke weist darauf hin, dass die Entwässerung in der Bauernstraße bei der Maßnahme beachtet werden muss. 

Zu der Thematik des Radwegs zwischen Hitzacker (Elbe) und Dannenberg (Elbe) erläutert FBL Hesebeck, dass ein Termin beim Straßenbauamt stattgefunden hat. Es wurde deutlich, dass der Bau des Radwegs in der Priorität hoch bewertet wurde. Er verdeutlicht noch einmal, dass die Entwässerungsmaßnahmen in der Bauernstraße nicht in den vorgestellten Baukosten enthalten sind.

Auf Nachfrage von Rh Weiss wird erläutert, dass im Jahr 2021 die Planung für den Gemeinschaftsradweg erfolgt. 

Frau Dittmer erläutert, dass der Straßenbaulastträger auch weiterhin für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden


Beschluss:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) unterstützt das vom Landkreis Lüchow-Dannenberg initiierte Vorhaben zur Schaffung von Radvorrangrouten, hier die Strecke Hitzacker (Elbe) – Dannenberg (Elbe). Die für die im Stadtgebiet Hitzacker (Elbe) nicht durch Fördermittel gedeckten anfallenden Eigenanteile für werden durch die Stadt Hitzacker (Elbe) aufgebracht.