Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Sh. Antrag Rh Struck (Anlage zur Vorlage).

 

Rh Struck erläutert seinen Antrag und weist darauf hin, dass er bereits mehrmals darauf hingewiesen habe, dass eine Grundräumung durchgeführt werden müsse.

 

Bgm Ringel verweist auf die Kosten, es müsse geprüft werden, ob noch Haushaltsmittel vorhanden sind.

 

Rh Schnell bemerkt, dass der Landkreis diese Kosten übernehmen müsse, wenn es sich um ein ausgewiesenes Biotop handelt. Ansonsten wäre s. E. Eigeninitiative gefragt, denn auch die Kuhle in Siemen wurde in Eigenarbeit geräumt.

 

Rh Struck weist darauf hin, dass vor Durchführung der halbseitigen Grundräumung Kontakt mit dem Biologen Fischer aus Splietau sowie mit Frau Mangelsdorf von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannnenberg aufzunehmen ist.

 

Bgm Ringel lässt über den vorliegenden Antrag von Rh Struck abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Die halbseitige Grundräumung der Schweinekuhle in Groß Gusborn im östlichen Bereich wird noch im Jahr 2020 durchgeführt. Dabei sollen auch die Rohrkolben auf dieser Hälfte beseitigt werden.