Sitzung: 29.09.2020 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0329/2020
Sachverhalt:
Sh. Antrag Rh
Struck (Anlage zur Vorlage).
Rh Struck erläutert
seinen Antrag und weist darauf hin, dass er bereits mehrmals darauf hingewiesen
habe, dass eine Grundräumung durchgeführt werden müsse.
Bgm Ringel verweist
auf die Kosten, es müsse geprüft werden, ob noch Haushaltsmittel vorhanden
sind.
Rh Schnell bemerkt,
dass der Landkreis diese Kosten übernehmen müsse, wenn es sich um ein
ausgewiesenes Biotop handelt. Ansonsten wäre s. E. Eigeninitiative gefragt,
denn auch die Kuhle in Siemen wurde in Eigenarbeit geräumt.
Rh Struck weist
darauf hin, dass vor Durchführung der halbseitigen Grundräumung Kontakt mit dem
Biologen Fischer aus Splietau sowie mit Frau Mangelsdorf von der Unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannnenberg aufzunehmen ist.
Bgm Ringel lässt
über den vorliegenden Antrag von Rh Struck abstimmen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Die halbseitige
Grundräumung der Schweinekuhle in Groß Gusborn im östlichen Bereich wird noch
im Jahr 2020 durchgeführt. Dabei sollen auch die Rohrkolben auf dieser Hälfte
beseitigt werden.