Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Über die Vorabfrage durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) DAN 27 „Elbhöhen-Drawehn“ wurde am 20.05.2020 beraten und der Inhalt der Stellungnahme beschlossen.

In der Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass es Planung zum Bau von Windenergieanlagen nordöstlich von Riebrau und südwestlich von Sellien gibt und für diese Flächen pauschal vorab um Prüfung zur Entlassung aus dem LSG gebeten wird.

 

Die Flächen wurden jetzt durch den Projektentwickler konkretisiert und in Anlage I zur Vorlage dargestellt.

Als Anlage II zur Vorlage ist eine Stellungnahme der Projektgesellschaft windwärts beigefügt.

 

Es handelt sich um eine 61,64 ha große Fläche nördöstlich von Riebrau, eine 74,08 ha große Fläche südwestlich von Gülden und drei kleinere, 5-6 ha große Flächen nordwestlich von Sellien.

 

Die Flächen liegen derzeit noch im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Elbhöhen-Drawehn“.

Weitere Schutzgebiete sind nicht betroffen. Die Flächen halten die sonstigen Kriterien zur Festlegung der Vorranggebiet für Windenergie ein (35m Mindestabstand zum Wald, 900m Abstand zu Wohnbebauung, 600m Abstand zu Einzelhäusern).

 

Die Lage im LSG wurde bei Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes Lüchow-Dannenberg, Teilabschnitt Windenergie als Tabukriterium festgelegt. Daher konnten die Flächen in der Gemeinde Zernien nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsfläche für Windenergie festgelegt werden.

 

Derzeit läuft das Verfahren zur Neuaufstellung des RROP. Eine Neubetrachtung der Windenergie ist nicht ausgeschlossen.

Damit die genannten Flächen bei einer Neubetrachtung nicht aufgrund der Lage im LSG unberücksichtigt bleiben, soll beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Entlassung aus dem LSG im Zuge der derzeit laufenden Neuabgrenzung beantragt werden.

Rh L.-O. Schulz weist auf dem Lageplan auf die beiden Flächen hin, die bereits zum Landkreis Uelzen gehören. Er bittet abzuklären, ob der Landkreis Uelzen an diesen Flächen weiterhin festhält oder bereits anders entschieden hat.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

 


Beschluss:

Es wird beim Landkreis Lüchow-Dannenberg beantragt, die in der Anlage markierten Flächen bei der Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) DAN 27 „Elbhöhen-Drawehn“ zu berücksichtigen und die Flächen aus dem LSG zu entlassen.