Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Bgm Schulz trägt den Sachverhalt vor. Vorgespräche haben ergeben, dass Fördermittel für diese Maßnahme in nicht unerheblicher Höhe aus Landes-, Bundes- und EUMitteln zu erwarten sind. Weitere 10 % könnten auch aus LEADER-Mitteln gefördert werden. Die Gemeinde Zernien hat ein Interesse an einer dauerhaften Ansiedlung eines Arztes. Es fehlt hierzu eine geeignete Praxis bzw. Praxisräume. Das an der Göhrdestraße gegenüber der Altenwohnanlage gelegene Grundstück bietet sich hierfür an. Es sieht eine Mischbebauung vor, so dass aufgrund der Größe des Grundstücks genügend Platz für eine weitere Bebauung bleibt.

Es gab ein erstes Vorgespräch mit der timson GmbH, Herrn Hasse, der einen Investor für eine Wohnanlage für Demenzkranke sucht. Die timson GmbH arbeitet mit diversen Planungsbüros zusammen, die auch eine Vorplanung für ein Ärztehaus erstellen könnten.

Es steht derzeit noch nicht fest, ob in dem Ärztehaus auch eine kleine Praxis für Physiotherapie untergebracht werden soll. Die Baukosten können somit auch noch nicht ansatzweise geschätzt werden.

In der heutigen Sitzung ist über die Auftragsvergabe zur Vorplanung für die Leistungsphasen 1-3 zu entscheiden.

Sollten sich reine Baukosten der Kostengruppe 300 (Bauwerk/Baukonstruktion) und 400 (technische Ausstattung) von 800.000,- € ergeben, so würden Architektenkosten von ca. 100.000,- € anfallen. Die o.a. zu beauftragenden 3 Leistungsphasen ergeben:

Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung)           2 %

Leistungsphase 2 (Vorplanung)                                7 %

Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)                     15 %

also zusammen 24 % dieser 100.000,- €- somit 24.000,- €.

 

Herr Siems-Wedhorn weist darauf hin, dass der Antrag auf entsprechende Fördergelder bis zum 15.10.20 eingereicht werden muss. Da der Zeitraum sehr kurz ist, ist bei der Auswahl der Architekten auch der Zeitfaktor zu berücksichtigen. Desweiteren sind Haushaltsmittel hierzu außerplanmäßig bereitzustellen, da keine Mittel für diese Maßnahme im Haushaltsplan vorgesehen sind.

 

Bgm Schulz ergänzt, dass zur Vergabe und zu weiteren Vorgesprächen wird in den Sitzungen berichtet wird.

Es ist auch vom Fördermittelgeber abhängig, ob die Vorplanung bereits förderfähig ist oder nicht.

 

Nach Vortrag und Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

 

 

 


Beschluss:

Der Auftrag zur Vorplanung eines Ärztehauses (Leistungsphase 1-3) wird an ein geeignetes Architekturbüro vergeben. Die Vergabe hat vorzugsweise an ein Planungsbüro im Landkreis Lüchow-Dannenberg zu erfolgen.

Haushaltsmittel sind außerplanmäßig hierfür bereitzustellen.