Sitzung: 17.09.2020 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0330/2020
Bgm Schulz trägt
den Sachverhalt vor. Vorgespräche haben ergeben, dass Fördermittel für diese
Maßnahme in nicht unerheblicher Höhe aus Landes-, Bundes- und EUMitteln zu
erwarten sind. Weitere 10 % könnten auch aus LEADER-Mitteln gefördert werden.
Die Gemeinde Zernien hat ein Interesse an einer dauerhaften Ansiedlung eines
Arztes. Es fehlt hierzu eine geeignete Praxis bzw. Praxisräume. Das an der
Göhrdestraße gegenüber der Altenwohnanlage gelegene Grundstück bietet sich
hierfür an. Es sieht eine Mischbebauung vor, so dass aufgrund der Größe des
Grundstücks genügend Platz für eine weitere Bebauung bleibt.
Es gab ein erstes
Vorgespräch mit der timson GmbH, Herrn Hasse, der einen Investor für eine
Wohnanlage für Demenzkranke sucht. Die timson GmbH arbeitet mit diversen
Planungsbüros zusammen, die auch eine Vorplanung für ein Ärztehaus erstellen
könnten.
Es steht derzeit
noch nicht fest, ob in dem Ärztehaus auch eine kleine Praxis für Physiotherapie
untergebracht werden soll. Die Baukosten können somit auch noch nicht
ansatzweise geschätzt werden.
In der heutigen
Sitzung ist über die Auftragsvergabe zur Vorplanung für die Leistungsphasen 1-3
zu entscheiden.
Sollten sich reine
Baukosten der Kostengruppe 300 (Bauwerk/Baukonstruktion) und 400 (technische
Ausstattung) von 800.000,- € ergeben, so würden Architektenkosten von ca.
100.000,- € anfallen. Die o.a. zu beauftragenden 3 Leistungsphasen ergeben:
Leistungsphase 1
(Grundlagenermittlung) 2 %
Leistungsphase 2
(Vorplanung) 7
%
Leistungsphase 3
(Entwurfsplanung) 15 %
also zusammen 24 %
dieser 100.000,- €- somit 24.000,- €.
Herr Siems-Wedhorn
weist darauf hin, dass der Antrag auf entsprechende Fördergelder bis zum
15.10.20 eingereicht werden muss. Da der Zeitraum sehr kurz ist, ist bei der
Auswahl der Architekten auch der Zeitfaktor zu berücksichtigen. Desweiteren
sind Haushaltsmittel hierzu außerplanmäßig bereitzustellen, da keine Mittel für
diese Maßnahme im Haushaltsplan vorgesehen sind.
Bgm Schulz ergänzt,
dass zur Vergabe und zu weiteren Vorgesprächen wird in den Sitzungen berichtet
wird.
Es ist auch vom
Fördermittelgeber abhängig, ob die Vorplanung bereits förderfähig ist oder
nicht.
Nach Vortrag und
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
Der Auftrag zur
Vorplanung eines Ärztehauses (Leistungsphase 1-3) wird an ein geeignetes
Architekturbüro vergeben. Die Vergabe hat vorzugsweise an ein Planungsbüro im
Landkreis Lüchow-Dannenberg zu erfolgen.
Haushaltsmittel
sind außerplanmäßig hierfür bereitzustellen.