Beschluss: Kenntnis genommen

SB Pauls erläutert den Sachverhalt.

 

Entgegen der Vorjahre der Vorberatungen zu den Haushaltsplänen und späteren Beschlussfassung muss für das Haushaltsjahr 2021 eine vorherige Beratung bzw. Ideensammlung über die geplanten bzw. zu planenden Unterhaltungsmaßnahmen und ggfls. Investitionen sowie die Möglichkeit der finanziellen Berücksichtigung in der Haushaltsplanung 2021 und mittelfristigen Finanzplanung 2022-2024 erfolgen.

Die Beschlussfassung zum Haushalt 2021 wird wegen der Corona-Krise voraussichtlich deutlich später ausfallen, da einige Zahlen für die Berechnungen fehlen.

Bereits in diesem Jahr wird voraussichtlich der geplante Anteil an der Einkommensteuer nicht erreicht werden; geplant waren 456.000,- € - es sind noch nicht einmal die Hälfte der Einnahmen erreicht, 2 Raten stehen noch aus.

Ob es coronabedingt Zuwendungen vom Bund und Land gibt, ist nicht vorhersehbar.

 

Insofern sollte im Vorwege abgefragt und diskutiert werden, was der Rat der Gemeinde Gusborn für das Haushaltsjahr 2021 vor hat bzw. plant. Es sollen zunächst Zahlen zusammengetragen werden, um die Wünsche des Rates evtl. einbauen zu können, soweit es die Situation zulässt.

 

SB Pauls hat sich Gedanken gemacht und unterbreitet folgende Vorschläge:

 

-       Weitere Förderung von Wohnraum (Baugebiet Stüden) in 2021: 4.000,- €
in 2022: 2.600,- €  (aufgrund der qm-Zahl der noch zu verkaufenden Grundstücke)

 

-       Weitere Förderung regenerativer Energien, für 2022: 2.600,- €

 

-       In 2021 beginnt das Gaskonzessionsverfahren der Gemeinde Gusborn, 2024 läuft der Vertrag mit der Avacon aus. Das Verfahren ist umfangreich, es dauert 2 bis 2 ½ Jahre, es kommen Kosten für anwaltliche Unterstützung auf die Gemeinde ab 2021 zu, die einzuplanen sind
(auch in anderen Gemeinden musste anwaltliche Unterstützung
eingeholt werden, weil das Verfahren so rechtlich äußerst komplex und umfangreich ist)

 

-       Sportplatz in Klein Gusborn: der SSV plant einen Anbau.
 Ein evtl. Zuschuss sollte mittelfristig in der Finanzplanung berücksichtigt werden

 

-       Barrierefreie Bushaltestellen, - es sind schon 3 Haltestellen eingeplant,
das sollte weiterlaufen.
Für 2022 sollten in die weitere Finanzplanung Mittel eingestellt werden

 

-       Die weitere Sanierung der Wirtschaftswege und Förderung sollte geprüft werden,
(ob mit Förderung oder nicht)

-       Evtl. Fortschreibung Verkehrssicherungskonzept

 

Er möchte diese Vorschläge zur Diskussion stellen, bevor das Zahlenwerk für den Entwurf des Haushaltsplanes aufgestellt wird.

Bgm Ringel regt an, den Wirtschaftsweg 78 in Groß Gusborn zu sanieren, dafür müssten 40.000,- € vorgesehen werden.

 

Der Wirtschaftsweg in Quickborn (Spurbahn), sollte auf 50 m saniert werden, Kostenschätzung 20.000,- €.

 

Die teilw. Sanierung des OV-Weges Groß Gusborn – Klein Gusborn; dort gibt es Wurzelaufbrüche. Es sollten 200 – 300 m saniert werden, Kostenschätzung 50.000,- €.

 

Rf Geuder spricht sich für die Errichtung weiterer barrierefreier Bushaltestellen aus, es sollten Fördermittel dafür auch beantragt werden.

 

SB Pauls bemerkt dazu, dass das investiv für 2022 einzuplanen ist.

Es müsste aber 1 Jahr vorher der Förderantrag gestellt werden, so dass 2021 der Antrag für 2022 gestellt werden muss.

Liquide Mittel für Investitionen wären vorhanden.

 

Der Unterhaltungsansatz für Wirtschaftswege müsste bei den angedachten Sanierungen entsprechend erhöht werden.

 

Rh Schnell möchte, dass die Wirtschaftswege/Asphaltstraßen in Siemen ausgebessert werden,  sonst würden weitere große Löcher entstehen. Die Ausbesserung muss jedes Jahr vorgenommen werden, sonst wären die Schäden zu groß.

 

Bgm Ringel führt aus, dass die Reparatur der Löcher an den 2 Wirtschaftswegen gemacht werden soll, jedoch ist dort alles abgefahren, es würde kein splitten mehr nutzen; insofern müsste ein Neuaufbau mit Schwarzdecke ausgebessert werden, das wäre aus Unterhaltsmaßnahmen vorzunehmen. 

 

Rh Beckmann möchte, dass die Prioritätenliste für die Sanierung der Wirtschaftswege auf einen neuesten Stand gebracht wird. Es sollten Anregungen gesammelt werden, eine Wegebereisung durchgeführt und dann die Prioritäten festgehalten werden.

Bgm Ringel begrüßt diesen Vorschlag.

 

Rh Beckmann schlägt weiterhin vor, eine Verbesserung für das Geschwindigkeitsmessgerät vorzusehen. Er habe sich bisher darum gekümmert und es immer arbeitsintensiv auf- und abgebaut. 

Besser wäre, es auf einen Anhänger zu bringen (wie das von der Samtgemeinde)  und mit einem Solarpaneel auszustatten, dann wäre man flexibler und es wäre einfacher zu händeln.

Bgm Ringel schlägt vor, dafür 3.000,- € einzuplanen.

 

Rh Beckmann weist auf die Schadensersatzforderung im Bericht zum Jahresabschluss 2019 hin.

Er würde gern wissen, wieviel Unfälle es bisher waren, man könnte es dem Straßenverkehrsamt dokumentieren, dass da Unfälle passieren.

Herr Pauls antwortet, dass es seiner Kenntnis nach seit 2017   4 Unfälle waren.  

Bgm Ringel führt aus, dass bei Bekanntwerden der Verursacher (Polizeibericht) das an die Samtgemeinde weitergeleitet wird und Schadensersatzforderungen gestellt werden.

 

Rh Struck möchte darauf hinweisen, dass aufgrund des vorliegenden Ratsbeschlusses alle Maßnahmen u. Investitionen vor dem Hintergrund Klimawandel und Artenschutz abgewägt werden müssen.

 

SB Pauls führt aus, dass Maßnahmen im Laufe des Haushaltsjahres beschlossen werden müssen und dann beraten werden muss, was wirklich durchgeführt werden soll.

Heute ginge es lediglich darum, Ideen zu sammeln und so weit wie möglich in den Haushaltsplanentwurf einzuarbeiten. 

Evtl. wird es im Januar/ Februar 2021 zu einer haushaltslosen Zeit kommen, in der Maßnahmen noch nicht umgesetzt werden dürfen.