Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7

Bereits vor Beginn der Unterhaltungsmaßnahme wurde der Wegeseitenraum nach LAGA TR Boden durch die Fa. Asphalab Baustoffprüfungen GmbH untersucht. Die Untersuchung ergab für den beprobten Seitenraum aufgrund des Anteils an organischen Materialien zunächst einen TOC (Total Organic Carbon) – Parameter von 1,8 % und somit dem Zuordnungswert Z 2 zugehörig.

 

In der Beurteilung des Ergebnisses sollte eine Wiederverwendung als Oberbodenmaterial unter Berücksichtigung der Bodenschutzverordnung geklärt werden. Diese Beurteilung galt auch für die Z 2 -Böden, bei denen nur der TOC-Gehalt zum Zuordnungswert Z 2 geführt hat.

 

In der Annahme, dass sowohl nach den bereits vorliegenden Ergebnissen und als auch nach einer weiteren Beprobung nach Bodenschutzverordnung keine bedenklichen Werte vorhanden sind, wurde auf eine kostenintensive Zwischenlagerung des Aushubs verzichtet und der entnommene Seitenraum wurde direkt einer evtl. Wiederverwertung durch interessierte Abnehmer zugeführt.

 

Eine weitere Untersuchung des Bodens nach Bodenschutzverordnung hatte in der Beurteilung zum Ergebnis, dass keine auffälligen Parameter vorhanden waren und alle Parameter unter den Vorsorgewerten der Tabelle 2.4.1 und 2.4.2 des Anhangs 2 der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) liegen.

 

Zweifelsohne hätte eine Abgabe des Bodens vor Vorliegen des Nachuntersuchungsergebnisses nicht erfolgen dürfen.

Zukünftig wird in gleichgelagerten Fällen eine geeignete Zwischenlagerung des Aushubs angestrebt.

Dieses gilt aber ausschließlich für Böden, bei denen von einer Wiederverwertung -wie in diesem Falle- ausgegangen werden kann, ansonsten wird eine fachgerechte Entsorgung -wie bisher auch- vorgenommen.

 

Für Rh Krull sind seine Fragen nicht umfänglich beantwortet, insbesondere ob der belastete Boden ordnungsgemäß entsorgt worden ist.

 

Herr Hesebeck bestätigt die ordnungsgemäße Entsorgung gemäß der Angabe in der Vorlage und weist darauf hin, dass es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße der Samtgemeinde handelt.