Sitzung: 17.09.2020 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0129/2020
Bgm Schulz trägt
den Sachverhalt vor. Die Gemeinde Zernien plant im Bebauungsplangebiet
Knüttberge im Ortsteil Bellahn einen Gehweg auf einer Länge von ca. 275m neu
herzustellen. Die vorhandene Fläche zwischen den Grundstückgrenzen/ Grundstückseinfriedungen
und der vorhandene Hochbordanlage beträgt zwischen 1,10 m und 1,30 m.
2 Varianten für die
Ausführung des Gehweges stehen zur Auswahl:
Variante a) Der
Gehweg wird in 1,0m Breite auf gesamter Länge hergestellt. Als Gehwegsbegrenzung
werden anliegerseits Rasenborde eingebaut. Restfläche zwischen Rasenbord und
Grundstücksgrenze mit Oberboden und Rasenansaat aufgefüllt. Der Gehweg würde
sich auf Gemeindegrundstück befinden.
Variante b) Gehweg
wird in einer Breite von bis zu 1,30m an die vorhandenen
Grundstücksgrenzen/Grundstückseinfriedungen herangebaut. Evtl. müssen
Abstimmungsgespräche mit den Anliegern erfolgen, da die Pflasterung
wahrscheinlich in diesem Fall auch auf Anliegergrundstücke verlegt wird.
Hinweis der
Samtgemeindeverwaltung: Gem. Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt
2006) ist bei einem Gehwegneubau eine Mindestbreite von 1,80m einzuhalten.
Diese Vorgabe wird bei beiden Varianten nicht erfüllt.
Im Hinblick auf die
Rechtssicherheit der beiden Varianten erkundigt sich Rh Ahrens, ob dies
abgeklärt ist, oder ob der Gemeinde hierdurch Schwierigkeiten entstehen. Für
den Fall, dass etwas passieren würde, bittet er daher die Samtgemeinde in
Regress zu nehmen.
Bgm Schulz bemerkt,
dass die Herstellung des Gehweges in dieser Form rechtlich möglich ist.
Stellv. Bgm Beutler
bittet, dies in der Niederschrift festzuhalten.
Es entsteht eine
längere Diskussion zum Neubau des Gehweges hinsichtlich der rechtlichen
Sicherheit.
Rh. L.-O. Schulz
schlägt vor zu beschließen, nach baufachlicher Beratung durch das Bauamt der
Samtgemeinde den Gehweg gem. der Variante a) herzustellen.
Nach weiterer
Diskussion stellt Bgm Schulz den Antrag von Rh L.-O. Schulz zur Abstimmung.
Der Rat der
Gemeinde Zernien fasst nach eingehender Diskussion folgenden
Der Rat erklärt
sich bereit, den Tagesordnungspunkt in einem halben Jahr neu zu beraten.
Nach der
Beschlussfassung entsteht eine kurze Diskussion über die Ablehnung der
Maßnahme.
Herr Siems-Wedhorn
bemerkt, dass der Tagesordnungspunkt erst nach einiger Zeit wieder auf die
Tagesordnung genommen werden kann.
Rh L.-O. Schulz
stellt den Antrag, den TOP zu vertagen und nach der Mindestwartezeit wieder
vorzulegen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die
Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Zernien legt in § 5 (Sachanträge) Abs.
3 fest, dass Anträge auf Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer
Sitzungen in die Tagesordnung nur aufgenommen oder in die Sitzung gestellt
werden dürfen, wenn die Beschlussfassung des Rates mehr als 6 Monate
zurückliegt. Dies gilt nicht, wenn sich die Sach- und Rechtslage wesentlich
verändert hat.
Beschluss:
Nach baufachlicher Beratung durch das Bauamt der Samtgemeinde wird der Gehweg in 1,0 m Breite auf gesamter Länge hergestellt. Als Gehwegbegrenzung werden anliegerseits Rasenborde eingebaut. Restfläche zwischen Rasenbord und Grundstücksgrenze mit Oberboden und Rasensaat aufgefüllt.