Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Bgm Schulz trägt den Sachverhalt vor. Die Gemeinde Zernien plant im Bebauungsplangebiet Knüttberge im Ortsteil Bellahn einen Gehweg auf einer Länge von ca. 275m neu herzustellen. Die vorhandene Fläche zwischen den Grundstückgrenzen/ Grundstückseinfriedungen und der vorhandene Hochbordanlage beträgt zwischen 1,10 m und 1,30 m.

 

2 Varianten für die Ausführung des Gehweges stehen zur Auswahl:

 

Variante a) Der Gehweg wird in 1,0m Breite auf gesamter Länge hergestellt. Als Gehwegsbegrenzung werden anliegerseits Rasenborde eingebaut. Restfläche zwischen Rasenbord und Grundstücksgrenze mit Oberboden und Rasenansaat aufgefüllt. Der Gehweg würde sich auf Gemeindegrundstück befinden.

 

Variante b) Gehweg wird in einer Breite von bis zu 1,30m an die vorhandenen Grundstücksgrenzen/Grundstückseinfriedungen herangebaut. Evtl. müssen Abstimmungsgespräche mit den Anliegern erfolgen, da die Pflasterung wahrscheinlich in diesem Fall auch auf Anliegergrundstücke verlegt wird.

 

Hinweis der Samtgemeindeverwaltung: Gem. Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 2006) ist bei einem Gehwegneubau eine Mindestbreite von 1,80m einzuhalten. Diese Vorgabe wird bei beiden Varianten nicht erfüllt.

 

Im Hinblick auf die Rechtssicherheit der beiden Varianten erkundigt sich Rh Ahrens, ob dies abgeklärt ist, oder ob der Gemeinde hierdurch Schwierigkeiten entstehen. Für den Fall, dass etwas passieren würde, bittet er daher die Samtgemeinde in Regress zu nehmen.

Bgm Schulz bemerkt, dass die Herstellung des Gehweges in dieser Form rechtlich möglich ist.

Stellv. Bgm Beutler bittet, dies in der Niederschrift festzuhalten.

Es entsteht eine längere Diskussion zum Neubau des Gehweges hinsichtlich der rechtlichen Sicherheit.

Rh. L.-O. Schulz schlägt vor zu beschließen, nach baufachlicher Beratung durch das Bauamt der Samtgemeinde den Gehweg gem. der Variante a) herzustellen.

Nach weiterer Diskussion stellt Bgm Schulz den Antrag von Rh L.-O. Schulz zur Abstimmung.

 

Der Rat der Gemeinde Zernien fasst nach eingehender Diskussion folgenden

 

Der Rat erklärt sich bereit, den Tagesordnungspunkt in einem halben Jahr neu zu beraten.

Nach der Beschlussfassung entsteht eine kurze Diskussion über die Ablehnung der Maßnahme.

Herr Siems-Wedhorn bemerkt, dass der Tagesordnungspunkt erst nach einiger Zeit wieder auf die Tagesordnung genommen werden kann.

 

Rh L.-O. Schulz stellt den Antrag, den TOP zu vertagen und nach der Mindestwartezeit wieder vorzulegen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Zernien legt in § 5 (Sachanträge) Abs. 3 fest, dass Anträge auf Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer Sitzungen in die Tagesordnung nur aufgenommen oder in die Sitzung gestellt werden dürfen, wenn die Beschlussfassung des Rates mehr als 6 Monate zurückliegt. Dies gilt nicht, wenn sich die Sach- und Rechtslage wesentlich verändert hat.

 


Beschluss:

Nach baufachlicher Beratung durch das Bauamt der Samtgemeinde wird der Gehweg in 1,0 m Breite auf gesamter Länge hergestellt. Als Gehwegbegrenzung werden anliegerseits Rasenborde eingebaut. Restfläche zwischen Rasenbord und Grundstücksgrenze mit Oberboden und Rasensaat aufgefüllt.