Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

SB Pauls erläutert den Sachverhalt.

 

Gemäß des am 04.04.2019 gefassten Beschlusses seitens des Gemeinderates (Gus/X/15) erhöht sich der Verkaufspreis für Baugrundstücke im Baugebiet Stüden von zuvor 18,50 €/m² auf 20,15 €/m².
Im Gegenzug gewährt die Gemeinde Gusborn auf Antrag einen einmaligen Baukostenzuschuss i. H. v. max. 1,65 €/m² für künftig zu veräußernde Baugrundstücke.

 

Gemäß Beschlusslage setzt sich die Förderung wie folgt zusammen:

 

a.)   Baubeginn bis zwölf Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung mit der Gemeinde Gusborn:
0,55 €/m².

b.)   Bezug des Wohngebäudes bis 30 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung mit der Gemeinde Gusborn: 1,10 €/m².

 

Der entsprechende Antrag kann frühestens nach Fertigstellung des Wohngebäudes gestellt werden.

 

Bei der Samtgemeindeverwaltung ist ein entsprechender Antrag für die Auszahlung der in Rede stehenden Förderung eingegangen. Das von der antragsstellenden Person erworbene Grundstück hat eine Größe von 1.237 m².

 

Somit berechnet sich die Förderung wie folgt:

 

a)       0,55 €/m² x 1.237 m²                                                    680,35 €

b)      1,10 €/m² x 1.237 m²                                              1.360,70 €

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          2.041,05 €

 

Der entsprechende Grundstückskaufvertrag wurde am 03.09.2019 geschlossen.
Bgm Ringel teilte auf Anfrage mit E-Mail vom 25.07.2020 mit, dass das Wohngebäude bereits von der antragsstellenden Person bezogen wurde.

Die für die Auszahlung erforderlichen Voraussetzungen werden somit erfüllt.

 

Es bedarf einer außerplanmäßigen Auszahlung, da für den besagten Zweck im Haushalt keine finanziellen Mittel veranschlagt wurden und auch keine Mittel aus Vorjahren verfügbar sind.
Die Deckung ist durch in ausreichender Höhe vorhandenen liquiden Mitteln resp. bereits verbuchten Mehreinzahlungen aus Grundstücksverkäufern gewährleistet.

 

Für 2021 werden Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden 


Beschluss:

Der außerplanmäßigen Auszahlung i. H. v. 2.041,05 € für die Förderung zur Schaffung von neuem Wohnraum an die antragstellende Person wird zugestimmt.