Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Es liegt der Kaufantrag eines Grundstücksanliegers des zwischen den Grundstücken, Berliner Straße 37 und 39, befindlichen Gehweges vor. Der Kaufantrag mit Übersichtsplan sowie ein Lageplan mit farblicher Markierung des Bereiches sind der Vorlage als Anlage I und Anlage II beigefügt.

 

Bei der betroffenen Wegeverbindung handelt sich um einen im Bebauungsplan „4b-Develang; Neufassung mit Teilaufhebung“ festgesetzten Gehweg der den südlichen Stichweg der Berliner Straße mit dem Samlandweg verbindet. Aus Sicht der Verwaltung sollte diese Wegeverbindung nicht verkauft werden, da dies die Konsequenz hätte, dass mehrere Anwohner der Berliner Straße den Samlandweg zukünftig nur über einen erheblichen Umweg erreichen könnten. Die im Antrag aufgeführten Probleme bei Starkregenereignissen sind vom Eigentümer, der Stadt Dannenberg (Elbe), durch entsprechende bauliche Maßnahmen zukünftig zu verhindern.  

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage anhand eines Kartenausschnittes an der Leinwand.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Der Antrag auf Kauf des Gehweges zwischen den Grundstücken Berliner Straße 37 und 39 wird abgelehnt.