Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7

Der Vorlage ist eine Handlungsempfehlung der Stadt Bremen hinsichtlich der Vorgaben für die Entsorgung von Poolwasser beigefügt.

Rh Herzog weist auf den zunehmenden Trend zum Aufstellen von Schwimmbecken hin und darauf, dass mit Chemikalien versetztes Poolwasser über Abwassersysteme zu entsorgen ist.

 

Herr Hesebeck tragt vor, dass seitens der Stadt keine Eingriffsmöglichkeiten bestehen.

 

StD Meyer liest die zu diesem Punkt angeforderte Stellungnahme des Wasserverbandes vor. Danach ist das Wasser von Poolanlagen, Badebecken und Schwimmanlagen schadlos zu beseitigen. Die Einleitung in den Schmutzwasserkanal oder in Kleinkläranlagen kann dann erfolgen, wenn die aktiven desinfizierenden Chemikalien soweit abgebaut sind, dass die biologischen Abbauprozesse in den Kläranlagen nicht mehr beeinträchtigt werden. In Abhängigkeit von der Witterung und des Chlorgehaltes ist dies meist nach ca. 2 Tagen der Fall. Den Kunden wird empfohlen, mit der Einleitung 5 bis 7 Tage nach der letzten Chlorung zu warten. Um Kleinkläranlagen nicht zu überlasten sollte nicht der gesamte Poolinhalt in einer Charge eingeleitet werden.

 

Rh Herzog sieht dringenden Aufklärungsbedarf, weil die Vorgaben von einem Großteil der Nutzer nicht eingehalten werden.

 

Es wird abgestimmt, mit dem Wasserverband in Verbindung zu treten damit über das Thema in der EJZ und auf der Homepage des Wasserverbandes informieren wird.