Sitzung: 08.09.2020 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0310/2020
Der Vorlage ist eine
Handlungsempfehlung der Stadt Bremen hinsichtlich der Vorgaben für die
Entsorgung von Poolwasser beigefügt.
Rh Herzog weist auf den
zunehmenden Trend zum Aufstellen von Schwimmbecken hin und darauf, dass mit
Chemikalien versetztes Poolwasser über Abwassersysteme zu entsorgen ist.
Herr Hesebeck tragt vor,
dass seitens der Stadt keine Eingriffsmöglichkeiten bestehen.
StD Meyer liest die zu
diesem Punkt angeforderte Stellungnahme des Wasserverbandes vor. Danach ist das
Wasser von Poolanlagen, Badebecken und Schwimmanlagen schadlos zu beseitigen.
Die Einleitung in den Schmutzwasserkanal oder in Kleinkläranlagen kann dann
erfolgen, wenn die aktiven desinfizierenden Chemikalien soweit abgebaut sind,
dass die biologischen Abbauprozesse in den Kläranlagen nicht mehr
beeinträchtigt werden. In Abhängigkeit von der Witterung und des Chlorgehaltes
ist dies meist nach ca. 2 Tagen der Fall. Den Kunden wird empfohlen, mit der
Einleitung 5 bis 7 Tage nach der letzten Chlorung zu warten. Um Kleinkläranlagen
nicht zu überlasten sollte nicht der gesamte Poolinhalt in einer Charge
eingeleitet werden.
Rh Herzog sieht dringenden
Aufklärungsbedarf, weil die Vorgaben von einem Großteil der Nutzer nicht
eingehalten werden.
Es wird abgestimmt, mit dem
Wasserverband in Verbindung zu treten damit über das Thema in der EJZ und auf
der Homepage des Wasserverbandes informieren wird.