Sitzung: 08.09.2020 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0309/2020
Rh Herzog verweist auf
einen EJZ-Artikel von letztem Monat über einen bedenklichen Trend zur Anlage
von Schottergärten und verweist darauf, dass die Stadt Regelungsmöglichkeiten
in Baugebieten hat, dort solche Schottergärten zu unterbinden. Es geht ihm darum,
naturnahe Gärten zu fördern und darüber zu informieren, dass Schottergärten als
versiegelte Flächen gelten. Nach den bestehenden Gesetzen müssen nicht bebaute
Flächen Grünflächen sein. Die Kreisverwaltung sieht eine Versiegelung von 10 %
dieser nicht bebauten Flächen als zulässig an.
Herr Hesebeck weist darauf
hin, dass nur die Untere Bauaufsichtsbehörde gegen nicht rechtmäßige Bebauungen
von Grünflächen vorgeben kann.
In der Aussprache wird
deutlich, dass die Stadt in Bebauungsplangebieten die Möglichkeiten hat die zu
bebauende Fläche zu regeln und darauf hinzuweisen, dass Schottergärten dazu
gehören.
Rh Herzog erklärt, keinen
Grundsatzbeschluss zu beantragen, aber bei zukünftigen Planverfahren auf die
Aufnahme entsprechender Hinweise zu achten.
Auf Vorschlag von AV Siemke
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen
ist ein Hinweis aufzunehmen, dass Schottgärten rechtlich als bebaute Fläche zu
werten sind.