Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Rh Herzog verweist auf einen EJZ-Artikel von letztem Monat über einen bedenklichen Trend zur Anlage von Schottergärten und verweist darauf, dass die Stadt Regelungsmöglichkeiten in Baugebieten hat, dort solche Schottergärten zu unterbinden. Es geht ihm darum, naturnahe Gärten zu fördern und darüber zu informieren, dass Schottergärten als versiegelte Flächen gelten. Nach den bestehenden Gesetzen müssen nicht bebaute Flächen Grünflächen sein. Die Kreisverwaltung sieht eine Versiegelung von 10 % dieser nicht bebauten Flächen als zulässig an.

 

Herr Hesebeck weist darauf hin, dass nur die Untere Bauaufsichtsbehörde gegen nicht rechtmäßige Bebauungen von Grünflächen vorgeben kann.

 

In der Aussprache wird deutlich, dass die Stadt in Bebauungsplangebieten die Möglichkeiten hat die zu bebauende Fläche zu regeln und darauf hinzuweisen, dass Schottergärten dazu gehören.

 

Rh Herzog erklärt, keinen Grundsatzbeschluss zu beantragen, aber bei zukünftigen Planverfahren auf die Aufnahme entsprechender Hinweise zu achten.

 

Auf Vorschlag von AV Siemke empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen ist ein Hinweis aufzunehmen, dass Schottgärten rechtlich als bebaute Fläche zu werten sind.