Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

 

Rh Brüggemann erläutert den Antrag der SOLI-Fraktion. Das Beantragungsdatum der Veranstalter auf Förderung ist auf den 15. Oktober zu verschieben. Rh Brüggemann begründet dies damit, dass eine Entscheidung in den Gremien der Stadt zu einem späteren Zeitpunkt mehr Haushaltsgewissheit aufkommen lässt.

 

Ursula Fallapp erläutert, dass in diesem Jahr der Termin von allen Kulturträgern eingehalten wurde. Bereits im September muss z.B. für den Kulturring Planungssicherheit bestehen, so dass Entscheidungen der Städtischen Gremien im September erforderlich sind. Es soll erneut ein Jahresprogramm herausgegeben werden. Dieses stützt sich auf das Datum 1. Dezember. Zu Weihnachten verschenken Bürgerinnen und Bürger sehr gerne Eintrittskarten oder Abonnements. Um diesen Bonus zu erreichen, muss der Spielplan am 1. Dezember erstellt sein. Für alle Kulturträger muss klar sein, welchen finanziellen Spielraum sie zur Verfügung haben.

 

Des Weiteren erläutert Ursula Fallapp, dass die Richtlinie zum Jahresende einer Evaluierung unterliegt. Im Januar wird diese Evaluierung erfolgen. Die Kulturträger werden befragt. Das Ergebnis wird den Städtischen Gremien dargelegt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales empfiehlt folgenden geänderten

 


Beschluss:

Die Entscheidung, das Beantragungsdatum der Veranstalter auf Förderung auf den 15. Oktober zu verschieben, wird bis zur Evaluierung der Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur vertagt.